Teilschuld?

Von: , Frage gestellt am So, 14. Nov 1999

Hallo,

fahre auf der autobahn und will die spur wechseln.
neben mir fahren Zwei Autos mit einem
zwischenabstand von 2 metern.
sehe aber nur das erste.
wenn ich mit dem zweiten Auto einen Unfall
hätte würde ich trotzdem volle Schuld bekommmen?

MfG CB


4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Teilschuld?

    Hi Christian

    Du würdest die volle Schuld zugesprochen bekommen, da du dich vor dem Spurwechsel per Schulterblick zu vergewissern hast, das neben dir alles frei ist.

    Gruss
    Frank K.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Teilschuld -Ergänzung

      Allenfalls die sog. Betriebsgefahr (ca. 20 - 25 %) müsste sich der "Drängler" anrechnen lassen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Teilschuld -Ergänzung

        Hi Christian
        dir würde die volle Schuld zugesprochen werden, da du ja durch deinen Fahrstreifenwechsel dieses Unfall verursacht hättest. Da wärest dann deinen Pflichten als Fahrzeugführer nicht nachgekommen, indem du dich versichern mußt, niemanden beim Fahrstreifenwechsel zu gefährden oder schädigen.

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Teilschuld -Ergänzung

        Eine Betriebsgefahr gibt es in dem fall nicht. Du würdest die volle Schuld tragen müssen, da du dich per "Schulterblick" vergewissern mußt, ob Du einen Spurwechsel vollziehen kannst. Ob der andere Autofahren gedrengelt hat oder nicht, spielt hierbei keine Rolle, obwohl dies auch nicht zuläßig ist. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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