und woran orientiert sich dieser Vorschuss?
Der Anspruch auf den Vorschuss aus § 9 RVG soll den Anspruch auf die Vergütung sichern. Das ergibt aus zwei Gründen sehr viel Sinn: Erstens lässt die Zahlungsmoral im Ganzen nach. Zweitens können jedenfalls Rechtsanwälte feststellen, dass die Zahlungsbereitschaft ungleich höher ausfällt, wenn und solange die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist. Es gibt meines Erachtens keinen Grund für die Annahme, dass der Anwalt als Vorschuss weniger verlangen darf, als ihm am Ende voraussichtlich zustehen wird.
Und kann B
irgendwann aus dieser „Forderungsspirale“ aussteigen?
Dazu müsste es ja erst einmal eine Forderungsspirale geben. Nun verstehe ich ehrlich gesagt nicht im Mindesten, wieso B die Vergütung des Rechtsanwaltes nicht vorab geklärt hat. Ich kann mir nicht helfen, ich verstehe das aber ganz ehrlich nicht. Ich würde niemals irgendwo irgendwelche Aufträge erteilen, ohne mir über die Kosten Gedanken zu machen. Nun denn, nun ist es aber wohl zu spät, und mangels entgegenstehender Vereinbarung wird man wohl davon ausgehen müssen, dass der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet. Das bedeutet dann, dass sich seine Vergütung nach dem Gegenstandswert richtet und nicht nach dem Aufwand, den er hat (wobei das nur der Grundsatz ist; eine allgemeine Einführung in anwaltliches Vergütungsrecht kann und will ich jetzt nicht geben). Sollte ein zweiter außergerichtlicher Brief erforderlich werden, wird das nichts extra kosten. Auch ein dritter Brief nicht und ein vierter auch nicht.
Schließlich hat B (zumindest seiner Ansicht nach) nichts
Falsches gemacht und muss dennoch löhnen!
Der Anwalt hat auch nichts falsch gemacht. Wenn er beauftragt wird, hat er selbstverständlich einen Vergütungsanspruch. Auf einem andere Blatt steht die Frage, ob die Kosten von der Gegenseite ersetzt verlangt werden können. Wenn nicht, so kann der Anwalt des B nun aber auch nichts dafür. Wohin soll diese Argumentation also führen? Der Anwalt muss gefälligst billiger arbeiten, weil sein Mandant „nichts Falsches gemacht“ hat?
Es kann doch nicht Sinn eines rechtsstaatliche Prozesses sein,
dass A willkürlich B beschuldigt und B dann so lange zahlen
muss, biss er finanziell ruiniert ist.
Nee, aber so ist es ja auch nicht.