Re: Unterhalt von KM an Sohn
Hallo,
der Unterhaltspflichtige Elternteil ist grundsätzlich verpflichtet, in Vollzeit erwerbstätig zu sein. Ist ein Elternteil nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig, so kann diesem Elternteil ein Einkommen aus einer Vollzeittätigkeit als fiktives Einkommen angerechnet werden.
Das gilt natürlich dann nicht, wenn es vernünftige Gründe dafür gibt, dass dieser Elternteil nicht in Vollzeit tätig ist, z.B. bei Betreuung minderjähriger Kinder, bei Alter oder Krankheit, oder falls er unverschuldet keinen besser bezahlten Arbeitsplatz finden kann.
Ggfs ist von einem nicht Vollzeit arbeitenden Elternteil auch die Annahme eines Nebenerwerbs zu verlangen.
Da das Kind scheinbar über 18 Jahre alt ist, sind grundsätzlich BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig, insoweit das erwachsene Kind überhaupt noch unterhaltsBERECHTIGT ist.
Grüße
miamei