Tipps zu Mängelrüge, Verletzung der Hinweispflicht gem. VOB
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Nov 1999
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Im Jahre 1995 erstellte ich (Bauunternehmer) für einen privaten Kunden ein (großzügiges) Einfamilien-Wohnhaus. Das Haus nebst Grundstück wurde dieses Jahr verkauft. Der Käufer hat nun über einen Rechtsanwalt (inkl. Gutachten) mir einen Mangel angezeigt und eine Frist zur Behebung gegeben. Nun bin ich der Meinung, der Mangel beruht nicht auf eine fehlerhaft erbrachte Leistung meinerseits (sprich Rohbauarbeiten) sondern auf einen Mangel, der durch unsachgemäße Ausführung eines Nachfolgeunternehmers entstanden ist. Kennt sich jemand in solchen Fragen aus? Den ganzen Sachverhalt hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen. Deshalb, wenn sich jemand in solchen Fragen auskennt, bitte bei mir melden.
Vielen Dank.
Udo Wich
