Verfassungsbeschwerde - wie?!
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Jun 2012
Hallo zusammen,
Ich denke, diese Anfrage verstößt nicht gegen die FAQ 1129, trotz des "ich" im Text.
Im Zuge der Prüfung des neuen Wahlgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht habe ich gelesen, dass dort auch ein Privatmann ohne Anwalt Beschwerde eingereicht hatte.
Nun interessiert mich, wie so eine Beschwerde formal aussehen sollte/muss.
Damit meine ich nicht die Vorraussetzungen der Beschwerde und der Inhalte der Beschwerde, denn das ist ja auf der Webseite des BVerfG. erklärt.
Sondern wie z.B. die Anrede sein muss, bzw. ob es überhaupt eine gibt usw., ob man mehrere Themen zusammenfassen kann (z.B. Verstoß gegen Art. 1 und Art. 104 GG) oder ob die Beschwerde allgemein gefasst werden muss oder persönlich ("Der Antragsteller..." oder "ich...").
Grüße
Bori
Ich denke, diese Anfrage verstößt nicht gegen die FAQ 1129, trotz des "ich" im Text.
Im Zuge der Prüfung des neuen Wahlgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht habe ich gelesen, dass dort auch ein Privatmann ohne Anwalt Beschwerde eingereicht hatte.
Nun interessiert mich, wie so eine Beschwerde formal aussehen sollte/muss.
Damit meine ich nicht die Vorraussetzungen der Beschwerde und der Inhalte der Beschwerde, denn das ist ja auf der Webseite des BVerfG. erklärt.
Sondern wie z.B. die Anrede sein muss, bzw. ob es überhaupt eine gibt usw., ob man mehrere Themen zusammenfassen kann (z.B. Verstoß gegen Art. 1 und Art. 104 GG) oder ob die Beschwerde allgemein gefasst werden muss oder persönlich ("Der Antragsteller..." oder "ich...").
Grüße
Bori
