Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung

Von: , Frage gestellt am Sa, 23. Jun 2012
nach Beendigung einer Beziehung fordert ein Expartner die gekauften Kleidungsstücke zurück
mit der Begründung "sie hätten für ihn keinen nutzen mehr"
es wird mit Anzeige wegen Diebstahls und Gericht gedroht
beseht das Recht auf herausgabe wenn es sich nur um persöhnliche normale Strassenkleidung handelt
nichs aussergewöhnliches ?

ich bedanke mich schonmal im Voraus für die hilfe

mfG
Christine

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung
    es wird mit Anzeige wegen Diebstahls und Gericht gedroht
    Diebstahl kommt ja schon alleine deswegen nicht in Frage, weil es sich nicht um eine Fremde bewegliche Sache handelt, man sie einem anderen nicht wegnimmt und man sie sich nicht rechtswidrig zueignet...
    • Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung
      Noch ein Artikel:
      "Weil Familienrechtler mit den Fallstricken zwischenmenschlicher Beziehungen bestens vertraut sind, treffen sie bei Großzügigkeit zwischen Ehepartnern feinsinnige Unterscheidungen. Ein Geschenk ist nur dann ein Geschenk, wenn es irgendwie persönlich und dabei noch großzügig ist. Ein Brillantring, eine Fliegeruhr mit Handaufzug, so etwas."
      http://www.sueddeutsche.de/leben/rueckforderung-von-...
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung
    Hi,
    nach Beendigung einer Beziehung fordert ein Expartner die
    gekauften Kleidungsstücke zurück
    mit der Begründung "sie hätten für ihn keinen nutzen mehr"
    es wird mit Anzeige wegen Diebstahls und Gericht gedroht
    beseht das Recht auf herausgabe wenn es sich nur um
    persöhnliche normale Strassenkleidung handelt
    nichs aussergewöhnliches ?
    Vielleicht wäre es möglich den Sachverhalt etwas genauer darzustellen!?

    So wie ich das jetzt verstehe, handelt es sich um folgenden - für mich nicht nachvollziehbaren - Sachverhalt:

    Frau F und Mann M leben zunächst in einer Beziehung. Sie trennen sich. M fordert die F auf, ihm Kleidungsstücke, welche er (für F (?)) gekauft habe.
    M begründet seine Rückforderung damit, dass er (???) keinen Nutzen mehr an der Kleidung habe [warum will er sie dann zurückhaben?].


    Wenn eine Person, ihrem Partner (vom eigenen Geld) Kleidung kauft, dann darf man in aller Regel davon ausgehen, dass diese dann in Schenkungsabsicht übergeben wird.
    Ein Geschenk kann man, wenn nicht schon der Schenkungsvertrag aus i.welchen Gründen nichtig ist, nur aus den im Gesetz genannten Gründen zurückfordern [Verarmung, Widerruf wegen groben Undanks]. Anstandsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten etc.) können sogar meist gar nicht zurückgefordert werden, § 534 BGB.
    Nachdenken könnte man vielleicht über eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), das wird in so Zuwendungsfällen aber sehr restriktiv gehandhabt, soweit ich weiß. Ferner könnte man über gesellschaftsrechtliche Ansprüche aus einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft nachdenken. Dafür müsste aber ein Gesellschaftsvertrag (also mehr als eine Beziehung "Tisch und Bett") geschlossen worden sein, wozu nichts dargetan ist.

    Eine Rückforderung dürfte daher ausscheiden.


    Diebstahl ist indes abwegig. In Betracht käme allenfalls Unterschlagung. Die scheidet aber schon aus, wenn die Schenkung wirksam ist (s.o.) ["fremde Sache"]
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung
      Herr M sah seinen Nutzen darin, Frau F darin zusehen.
      Da dieses wegfällt fordert er die Kleidung zurück.
      Wobei es sich um mormale Strassenkleidung handelt ohne einzelnen großen Wert
      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung
        Geschenkt ist geschenkt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Recht auf herausgabe geschenkter Kleidung

          Geschenkt ist geschenkt.
          und wiederholen ist gestohlen...
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