Wann kommt Vertrag zu stande?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 18. Nov 2012
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand kommt ein Vertrag von einem Endkunden, der bei einem Onlineshop einkauft NICHT sofort zu stande. Ist das richtig?
Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Verkäufe des Onlineshops dies ausdrücklich bestätigt, oder die Ware ausliefert. Ist das richtig?
WIE verhält es sich aber bei einem Auktionshaus, und zwar nicht bei einer "richtigen" Auktion, beginnend z.B. bei 1,- Euro, sondern bei einem Sofortkaufen Artikel? Verhält es sich dann genauso?
Ergänzend; wie ist das, wenn versehendlich statt 1,- Euro Startpreis die Option "1,-Euro Sofortkaufen" gewählt wurde? Ändert das die Sache, oder ist das unerheblich?
Danke.
nach meinem Kenntnisstand kommt ein Vertrag von einem Endkunden, der bei einem Onlineshop einkauft NICHT sofort zu stande. Ist das richtig?
Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Verkäufe des Onlineshops dies ausdrücklich bestätigt, oder die Ware ausliefert. Ist das richtig?
WIE verhält es sich aber bei einem Auktionshaus, und zwar nicht bei einer "richtigen" Auktion, beginnend z.B. bei 1,- Euro, sondern bei einem Sofortkaufen Artikel? Verhält es sich dann genauso?
Ergänzend; wie ist das, wenn versehendlich statt 1,- Euro Startpreis die Option "1,-Euro Sofortkaufen" gewählt wurde? Ändert das die Sache, oder ist das unerheblich?
Danke.
