Re^3: Namensrechts Nicks ?
so ganz blicke ich da nicht durch! Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob der Rechtsstreit gegen einen Ami, Ugander oder einen Deutschen geht. Bei internationalem Recht kommt erschwerend dazu, daß hier ganz andere Spielregeln herrschen. Die wenigsten Anwälte in Deutschland haben Ahnung vom US-Recht; aob es mehr als eine Handvoll gibt, die das Recht von Uganda kennen, wage ich zu bezweifeln.
Auch wenn Du Dich jetzt auf den nicknamen versteifst, letztlich ist es nichts anderes als ein Markenrechtsstreit. Es ist im Prinzip wurscht, ob es sich hier um einen Namensmißbrauch von Coca Cola oder dem Kosenamen Sepp, als Beispiel genannt, handelt. Da gibt es nicht so viele Anwälte, die sich damit auskennen und keiner arbeitet in Deutschland nach dem Erfolgprinzip. Einfacher wäre es, wenn Du Dir einen neuen Namen einfallen laßt und diesen nach allen Ecken und Enden absicherst. Darüber solltest mal nachdenken.
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