Verwaltungsentscheidung zu einem Grundstück

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Nov 1999

Mich interessiert folgender Fall:
Eine Gemeinde hat in einem erschlossenen Baugebiet für Einfamilienhäuser noch Grundstücke frei und fordert auf, bei Interesse einen Kaufantrag zu stellen. Das entsprechende Entscheidungsgremium (in dem Fall der Senat einer Stadt) lehnt den Antrag dann mit der Begründung ab, man wolle die restlichen Flächen nicht an Fremde verkaufen sondern aufheben, für eventuelle Interessenten, die Bürger der Gemeinde sind. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, die einem Widerspruch zu dieser Entscheidung erfolgreich erscheinen lässt? Vielen Dank.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Verwaltungsentscheidung zu einem Grundstück

    dieses Praxis ist durchaus üblich in vielen Gemeinden. Man will halt der lokalen Bevölkerung. insb. den Jüngeren, die Chance zum Bleiben ermöglichen. Dazu ist aber ein entsprechender Passus in der Satzung der Gemeinde notwendig oder die Einzelfallentscheidung des Gemeinderates. Da bleibt meist nur das Zähneknirrschen und Kauf eines privaten Grundstückes, was natürlich teuerer ist. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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