GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Nov 1999

Gibt es eigentlich in Deutschland noch eine weniger teure und aufwendige Firmen-Rechtsform mit beschränkter Haftung ? Wie verhält es sich mit einer englischen LTD., deren Gruendung in div. Kleinanzeigen als preiswerte GmbH-Alternative oftmals empfohlen wird. Um eins klarzustellen: Mich interessieren keine windigen Briefkastenkonstruktionen zur Steuervermeidung, sondern eine seriöse Gründungsmöglichkeit einer Firma mit beschränkter Haftung. Für eure hoffentlich zahlreichen Hinweise im Voraus herzlichen Dank !

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

    Hi !

    Die LTD gibt es in GB und USA sowie auch in weiteren Ländern mit ähnlicher Gesetzgebung.
    In Deutschland heißt das GmbH. Eine LTD kann man hier nicht gründen.

    Eine Gründung in GB ist für Dich selbstverständlich möglich.

    Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung zu gehen scheint, hier mein Vorschlag:

    die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung)

    Hier ist eine kleinere Einlage als die 50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich momentan die Summe nicht auswendig. Ich werde nachsehen.
    Allerdings benötigt man mindestens zwei Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie bei der GmbH.

    Gruß,

    Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

      Allerdings benötigt man mindestens zwei
      Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
      bei der GmbH.
      Falsch - bei einer GmbH ! reicht 1 Gesellschafter.
      Und das Stammkapital muß zur Gründung auch nur zur Hälfte eingezahlt sein ,also zuerst 25.000,- ,die dann später aufgefüllt werden.
      Auch Sacheinlagen sind möglich , wenn man z.B. ein Auto im Wert von x DM in die Firma (GmbH) einbringt.

      Siehe auch :

      http://www.gruenderlinx.de/

      viel Erfolg !

      cu

      ;-)

      Heiner

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

        Hi,
        aus welchem Grund muß denn die Haftung beschränkt sein? Das hängt natürlich vom Tätigkeitsfeld und der Branche ab. Zuweilen tut es auch eine gute Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer Einmann-GmbH ist der administrative Aufwand überproportional groß: Jede Änderung im Gesellschaftsvertrag, und sei es nur die Hausnummer der Firmenadresse, muß notariell beglaubigt werden. Es muß bilanziert werden, was nur ein Steuerberater machen kann. Das kostet alles viel Geld und geht vom anfänglich niedrigen Gewinn, wenn überhaupt vorhanden, ab. Bei einer GmbH & Co. KG fällt der Aufwand, zwar nicht doppelt, aber sagen wir mal 1,5-fach an.
        DD
        DD

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

      Hi !

      Die LTD gibt es in GB und USA sowie auch
      in weiteren Ländern mit ähnlicher
      Gesetzgebung.
      In Deutschland heißt das GmbH. Eine LTD
      kann man hier nicht gründen.

      Eine Gründung in GB ist für Dich
      selbstverständlich möglich.

      Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit
      zur Haftungsbeschränkung zu gehen
      scheint, hier mein Vorschlag:

      die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
      Rechts mit beschränkter Haftung)

      Hier ist eine kleinere Einlage als die
      50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich
      momentan die Summe nicht auswendig. Ich
      werde nachsehen.
      Allerdings benötigt man mindestens zwei
      Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
      bei der GmbH.

      Gruß,

      Mathias
      Klingt ja interessant, von einer GbRmbH habe ich noch nie etwas gehoert. Wer kennt ggf. Links mit Vertragsmustern, naeheren Infos ect. ??????


      Gibt es eigentlich in Deutschland noch
      eine weniger teure und aufwendige
      Firmen-Rechtsform mit beschränkter
      Haftung ? Wie verhält es sich mit einer
      englischen LTD., deren Gruendung in div.
      Kleinanzeigen als preiswerte
      GmbH-Alternative oftmals empfohlen wird.
      Um eins klarzustellen: Mich interessieren
      keine windigen Briefkastenkonstruktionen
      zur Steuervermeidung, sondern eine
      seriöse Gründungsmöglichkeit einer Firma
      mit beschränkter Haftung. Für eure
      hoffentlich zahlreichen Hinweise im
      Voraus herzlichen Dank !

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Nix mit GbRmbH !!

      Hallo Ihr Drei! Da es Dir ja um eine günstige Möglichkeit
      zur Haftungsbeschränkung zu gehen
      scheint, hier mein Vorschlag:

      die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
      Rechts mit beschränkter Haftung)
      Diese ist in keinem deutschen Gesetz vorgesehen. Der BGH hat kürzlich, wie auch das OLG Nürnberg vor 1 Jahr, entschieden, daß diese Unternehmensform keine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis bringt. Die Bezeichnung GbRmbH ist rechtsmißbräuchlich, da das Kürzel mbH lt. HGB (siehe Handelsrechtsreformgesetz)
      für die GmbH steht. Hier ist eine kleinere Einlage als die
      50.000 bei der GmbH nötig, nur weiß ich
      momentan die Summe nicht auswendig. Ich
      werde nachsehen.
      Eine GbR benötigt keinerlei "Einlage". Allerdings benötigt man mindestens zwei
      Gesellschafter bei der GbRmbH, genau wie
      bei der GmbH.
      Wie schon gesagt, es gibt auch Ein-Mann-GmbH`s.

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        GmbH & Co KG

        Hallo und Gruess dich, Undine!

        Ich muss dir zustimmen!
        Wenn ich richtig informiert bin, ist die GmbH & Co KG die einzige Variante einer Vermischung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft!

        Aber, was ich nicht verstehen kann, warum muss es bei ihm unbedingt eine Kapitalgesellschaftsform sein? Was spricht denn gegen eine GBR, oder wenn es etwas groesser ist, gegen eine OHG ???

        Fragt sich

        Kai

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re: GmbH & Co KG

          Hallo und Gruess dich, Undine!
          Jo, Grüß Dich Kai :-)) Ich muss dir zustimmen!
          Danke! Wenn ich richtig informiert bin, ist die
          GmbH & Co KG die einzige Variante einer
          Vermischung zwischen Personen- und
          Kapitalgesellschaft!
          Ähm.. *grübel* GmbH & Still ? Aber, was ich nicht verstehen kann, warum
          muss es bei ihm unbedingt eine
          Kapitalgesellschaftsform sein? Was
          spricht denn gegen eine GBR, oder wenn es
          etwas groesser ist, gegen eine OHG ???
          Es ging hier in der Ausgangsfrage um eine Unternehmensform mit beschränkter Haftung. Fragt sich
          Kai
          Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)))))

          MfG
          Undi

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

      Hi Mathias :o) die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
      Rechts mit beschränkter Haftung)
      Äh ... also davon hab ich noch nie was gehört. Bin zwar nur ein dummer Össi, aber ...

      § 1191 ABGB: Jedes Mitglied (einer GesBR) haftet für den Schaden, den es der Gesellschaft durch sein Verschulden zufügt.

      Es besteht also eine PERSÖNLICHE Haftung.

      Alles klar ?

      Tiger

      • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
        Re^3: GmbH-ALTERNATIVE möglich ?

        Hi Tiger ! die GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen
        Rechts mit beschränkter Haftung)
        Äh ... also davon hab ich noch nie was
        gehört. Bin zwar nur ein dummer Össi,
        aber ...
        Hat damit nichts zu tun. Die Konstruktion ist relativ neu.
        § 1191 ABGB: Jedes Mitglied (einer GesBR)
        haftet für den Schaden, den es der
        Gesellschaft durch sein Verschulden
        zufügt.
        Das ist, sorry, völlig uninteressant. Wer innerhalb seines Unternehmens Mist baut, muß dafür seinen Mitgesellschaftern gegenüber gerade stehen, schon klar.
        Spricht man aber allgemein von Haftungsbeschränkung, meint man üblicherweise eine Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten, d.h. gegenüber Kunden (Produkthaftung u.s.w.) und sonstigen Geschäftspartnern.
        Bei der GmbH, GbRmbH, AG haftet lediglich die Firma, nicht die Gesellschafter privat in diesem Sinne.
        Daher, denke ich, ist der gesuchte Zweck mit meinem Vorschlag schon erfüllt.

        Gruß,

        Mathias



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