Mein Problem ist dem eins tiefer ein wenig ähnlich, ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe während meiner kurzen Selbständigkeit für einen Kunden einen Auftrag ausgeführt. Durch ein Feuer in meinen damaligen Büroräumen ist die Rechnung leider verschütt gegangen. Der Betrag lag bei etwa 2000.- DM. Der Kunde sagt nun, er hätte nie eine Rechnung bekommen. Der genauen Betrag der Rechnung ist mir leider nicht mehr gegenwärtig. Kann ich eine erneute Rechnung über den ungefähren Betrag ausstellen und mit dieser nötigenfalls ins Mahnverfahren gehen … oder wäre es vielleicht geschickt, eine überhöhte neue Rechnung zu stellen, um den Kunden, der die Originalrechnung sicherlich noch hat, quasi damit zu zwingen, die Existenz dieser Rechnung zu bestätigen?
Das war meine Frage. Jetzt bin ich mal gespannt 
Hallo Wendelin,
eine Rechnung kannst Du auch im nachhinein ausstellen (incl. Mahnverfahren, etc.), wichtiger ist die Frage, ob Du beweisen kannst, daß es zu einer Auftragserteilung gekommen ist. Sollte das nicht der Fall sein und der Kunde sich auf die Hinterbeine stellen, bist du in Beweisnot.
Mit der überhöhten Rechnung wäre ich vorsichtig: Wenn der Kunde den Auftrag grundsätzlich abstreitet, nützt Dir auch eine überhöhte Rechnung gar nichts (Für wie dämlich hälst Du Deinen Kunden?). Sollten Dir Auftrag, etc. vorliegen: s.o.
Gruß Dirk
Hi,
Dirk hat Recht. Es ist nicht die Frage, eine neue Rechnung auftauchen zu lassen.
Da dein Kunde behauptet, keine Rechnung erhalten zu haben, solltest du die Sache an der Stelle aufnehmen, wo ihr beide euch in Übereinstimmung befindet, nämlich dass eine Rechnung noch garnicht vorliegt.
Du mußt deinen Auftrag erfassen und neu fakturieren. Du kannst ohne Bedenken mit dem heutigen Datum operieren.
Die neue Rechnung muß sich aber an die Fakten halten. Überhöhte oder falsche Rechnungen stellen schnell einen Straftatbestand dar. Ein solches Risiko würde ich nicht eingehen.
Gruß,
Francesco