Parken in NICHT gekennzeichneter Fläche

Hi,

Habe ein 20 DM ticket wegen angeblichem Falschparken bekommen.

Leider stören mich da ein paar sachen dran :

  • kein Zettel an der Scheibe gewesen
  • gleich 20 DM nicht 10 DM

Das war in einer verkehrsberuhigten Zone wo ein paar parkplätze waren, die alle voll waren, also hab ich mich ein paar meter weiter hinten in den bereich gestellt, vollkommen ohne behinderung des fliessendes Verkehrs und da stand kein schild das es dort verboten sei (Parkverbotsschild).

Seit wann muss denn soetwas ausdrücklich erlaubt sein ?

Vorwurf : PARKEN IM VERKEHRSBERUHIGTEM BEREICH AUSSERHALB DER GEKENNZEICHNETEN FLÄCHEN (Z 325/326)

Zahlen oder gegen an gehen ?

Christian

Hallo,
es gibt noche eine Möglichkeit, die ich ab und zu mit Erfolg anwende.
Einspruch einlegen. Eine Begründung bieten, z.B. Mir wurde plötzlich schlecht, sodas ich etwas trinken gehen musste o.ä.
Hört sich vielleicht blöd an, aber je nachdem wer da im Büro sitzt und was der für eine Laune hat, kann es klappen. Wenn Du nichts mehr hörst, hat es geklappt.
Wenn es nicht funktioniert, hast Du ausser porto nichts verloren.
Gruß
Roland

Wie GrasdeHopper schon richtig geschrieben hat, bedeutet bereits das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“, dass hier das Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Ich wohne selbst in so einem verkehrsberuhigten Bereich und ärgere mich tagtäglich über all diese Idioten, die parken, wo sie wollen, weil sie zu faul sind, ein paar Meter zu laufen.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist meines Wissens nach nicht zwingend vorgeschrieben. Er stellt ja sowieso nur eine Information dar, dass Du demnächst ein „Knöllchen“ bekommst (zumindest in meinem Wohnort werden nur solche Infos ans Auto gemacht, keine Zahlkarten)

Gruß,
Delia

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Offensichtlich hast Du erkannt, daß es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
Das entsprechende Verkehrszeichen erlaubt nur das Parken auf gekennzeichneten Flächen.
Blöderweise wurde das Parkverhalten auch überwacht und nicht so ganz überraschend muß Du das vorgesehene Verwarungsgeld bezahlen.
Es ist wie ein Lottospiel. Wenn Du den PKW nicht ohne Führerschein gefahren bist, muß Du offensichtlich mit den Verkehrsregeln vertraut sein. Also hast Du bewußt gegen die entsprechenden §§ der StVO verstoßen.
Du mußtest mit einem Verwarungsgeld rechnen.
Aber Du hast es darauf ankommen lassen und verloren.
Das Du niemanden behindert hast, wird auch nicht bestritten. Denn dann wäre das Verwarnungsgeld höher gewesen.
Jetzt können wir gemeinsam über solche Leute schimpfen, die solche Zahlscheine verteilen. Das ist nett und man kann seine ganze Wut so schön abladen.Aber ich hatte in letzter Zeit keinen Zahlschein an meinem Fahrzeug und es gelingt mir daher nicht, die entsprechende Wut aufzubauen. Warte den nächsten ab und ich beteilige mich.
Wenn Du gegen das Verwarnungsgeld vorgehen willst und dabei einen Rat brauchst, kannst Du Dich nochmal melden.
Gruß
GrasdeHopper

Hallo grasdehopper

du scheinst dich da auszukennen.
wie ist das bei parken mit „angeblicher“ behinderung. wie muß das nachgewiesen werden ?

Nils

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Für Parken auf dem Gehweg gibt es Richtwerte.
Das Parken auf dem Gehweg ist ja nicht erlaubt. Das vorgesehene Verwarnungsageld beträgt 30,-DM. Verbleibt eine Restgehwegbreite von weniger als 60 cm ist eine Behinderung gegeben und das Verwarnungsgeld beträgt 50 DM.
Im verkehrsberuhigten Bereich ist das nicht so einfach. Da kommt es auf die Gestaltung der Flächen an. Ist für den Fußgänger ein Gehweg eingezeichnet (z. B.unterbrochene Linien) gilt das mit der Restgehwegbreite.
In der Regel wird in solchen Zonen aber der Fahrzeugverkehr behindert. Der Verkehrsüberwacher oder die Polizei entscheidet nach dem optischen Eindruck, ob eine Behinderung vorliegt. Dies muß dann aber auch vor Gericht bestand haben.
Hat es in der Regel aber auch.
Gruß
GrasdeHopper

Wenn Du gegen das Verwarnungsgeld vorgehen
willst und dabei einen Rat brauchst,
kannst Du Dich nochmal melden.
Gruß
GrasdeHopper

Naja, ist wohl überflüssig, da ich nicht im Recht bin, geb ich mich auch gerne geschlagen und bezahl das ding, so kommt jeder zu dem Recht das er verdient ;(

Naja, thats Life.

Ciao Christian