Parken in NICHT gekennzeichneter Fläche.
Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Sep 1999
Hi,
Habe ein 20 DM ticket wegen angeblichem Falschparken bekommen.
Leider stören mich da ein paar sachen dran :
- kein Zettel an der Scheibe gewesen
- gleich 20 DM nicht 10 DM
Das war in einer verkehrsberuhigten Zone wo ein paar parkplätze waren, die alle voll waren, also hab ich mich ein paar meter weiter hinten in den bereich gestellt, vollkommen ohne behinderung des fliessendes Verkehrs und da stand kein schild das es dort verboten sei (Parkverbotsschild).
Seit wann muss denn soetwas ausdrücklich erlaubt sein ?
Vorwurf : PARKEN IM VERKEHRSBERUHIGTEM BEREICH AUSSERHALB DER GEKENNZEICHNETEN FLÄCHEN (Z 325/326)
Zahlen oder gegen an gehen ?
Christian
