Strandnähe im Sommerurlaub

Hallo zusammen,
ich habe folgendes gebucht
„den zum benachbarten Hotel … gehörenden, ca. 150 m entfernt gelegenden Strand erreichen Sie über zwei Straßen“. Die Tatsachen sahen allerdings so aus, daß es einen Shuttle-Bus um 9, 12 und 15 Uhr zu einem 15 Kilometer entfernten Strand gab - also eine feste Bindung an diese drei (dürftigen) Zeiten. Das ganze war in Hurghada (Ägypten)… was kann man da verlangen? 30% vom Reisepreis zurück - oder sogar noch mehr???

Schau Dir einmal die „Frankfurter Liste“ an:

http://focus.de/D/DR/DR02/DR02B/dr02b.htm

(Aber Achtung: Das ist nur eine Orientierungshilfe, da es sich nicht um Gesetzesrecht, sondern um eine Zusammenfassung von richterlichen Entscheidungen handelt.)

Gruß,
P.