Fristverlängerung f.Erwiderung einer Klage..?

Eine Freundin hat eine Klage Ihres Vermieters am Hals und leider die Frist versäumt in welcher sie darlegen sollte ob sie beabsichtige die Klageschrift zu erwidern, da Sie erst jetzt entsprechende Unterlagen beibringen kann…aber leider Frist schon abgelaufen…gibt es die Möglichkeit einer „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ oder so oder muß sie nun ein VU abwarten um dagegen nun Widerspruch einzulegen…
Danke
Helmut

Hallo Helmut,

Wenn sie schnell noch die „Verteidigungsanzeige“ bei Gericht einreicht, kann es sein, daß sie Glück hat, siehe § 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO.

Erwidern kann sie auch vor Erlaß des Versäumnisurteils (VU). Danach muß halt Einspruch gelegt werden. Deine Freundin sollte zum Rechtsanwalt gehen, der überwacht auch fürderhin die Fristen.

Wiedereinsetzung gibt es nur dann, wenn die Fristversäumung absolut unverschuldet oder - mit Einschränkungen - fremdverschuldet gewesen ist. Die Latte hängt da ziemlich hoch.

Um Deine Frage unten halbwegs zu beantworten: Mieterlexikon vom Deutschen Mieterbund (Gibts bei jedem Mieterverein)

mfg
ralph