Fristverlängerung f.Erwiderung einer Klage..??
Von: , Frage gestellt am Do, 2. Sep 1999
Eine Freundin hat eine Klage Ihres Vermieters am Hals und leider die Frist versäumt in welcher sie darlegen sollte ob sie beabsichtige die Klageschrift zu erwidern, da Sie erst jetzt entsprechende Unterlagen beibringen kann....aber leider Frist schon abgelaufen.....gibt es die Möglichkeit einer "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so oder muß sie nun ein VU abwarten um dagegen nun Widerspruch einzulegen...
Danke
Helmut
