Geld geliehen - Geld weg?

Hallo MitleserInnen,

ich hatte im Oktober '99 einer Freundin 1500 DM geliehen, weil ich ihr vertraute und sie sich in einer solchen Notlage befand, dass man das Schlimmste befürchten musste.
   Da sie 300 km entfernt wohnte, hatte ich ihr das Geld überwiesen. Mittlerweile habe ich um mehrere Ecken erfahren, dass sie umgezogen ist, aber ich fand die Anschrift heraus und musste feststellen, dass sie sich verleugnen lässt. Inzwischen schmerzt mich dieser Vertrauensbruch doch sehr, und ich möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, wieder an das Geld zu gelangen kann, da ich es ebenfalls gut gebrauchen könnte.
   Bei einem früheren Mitgesellschafter einer GbR war es für mich einfacher, vorgeschossenes Geld über einen Mahnbescheid zurück zu erhalten, da wir einen Vertrag hatten, aber hier habe ich nur den Beleg meiner Online-Bank für diese Überweisung.

Marco

Hallo Marco,

wenn Du schlüssig anchweisen kannst, daß Di ihr das Geld geliehen hasst, dann hole Dir das Geld - notfalls per Gericht - zurück. Wenn Du nichts Schlüssiges als handfesten Beweis hast, schreib die Kohle ab.

Christian

Moien!

Du kannst ja nachweisen, daß du ihr Geld überwiesen hast, aber ich behaupte, daß du ihr Geld geschuldet hast … beweis mal das Gegenteil!

Hier liegt das Problem und von daher sieht es nicht allzu gut aus. An Deiner Stelle würde ich erstmal einen Mahnbescheid schicken, da der nicht all zu viel kostet und den Versuch ists allemal wert. Sollte sie dann die Zahlung verweigern würde ich sofort Strafanzeige erstatten. Kostet auch nichts und du hast die Chance, daß Sie sich dort ungeschickt verhält und was falsches sagt, was die Schuld belegt!

Nur dann lohnt es sich imho das Geld einzuklagen…

Bernd

Leidensgenosse :o((((
Hallo!

ich hatte im Oktober '99 einer Freundin 1500 DM geliehen, weil
ich ihr vertraute und sie sich in einer solchen Notlage
befand, dass man das Schlimmste befürchten musste.

Du tust mir leid. Ähnliches ist mir bereits Zweimal passiert (man ist halt manchmal bisserl blöd…), einmal mit über 6.000,-DM, beim zweiten Mal „nur noch“ mit knapp 1.000,-DM.

   Da sie 300 km entfernt wohnte, hatte ich ihr das Geld
überwiesen. Mittlerweile habe ich um mehrere Ecken erfahren,
dass sie umgezogen ist, aber ich fand die Anschrift heraus und
musste feststellen, dass sie sich verleugnen lässt. Inzwischen
schmerzt mich dieser Vertrauensbruch doch sehr, und ich möchte
gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, wieder an das Geld
zu gelangen kann, da ich es ebenfalls gut gebrauchen könnte.

Wer kann Geld nicht gut gebrauchen? Bei mir ließen sich diejenigen nicht verleugnen, sie sind einfach abgetaucht. Bei beiden weiß ich bis heute nicht, wo sie sich aufhalten. Auch über die jeweiligen Eltern der Betreffenden (die kenne ich nämlich jeweils) komme ich nicht weiter.

   Bei einem früheren Mitgesellschafter einer GbR war es für
mich einfacher, vorgeschossenes Geld über einen Mahnbescheid
zurück zu erhalten, da wir einen Vertrag hatten, aber hier
habe ich nur den Beleg meiner Online-Bank für diese
Überweisung.

Der Beleg hilft Dir nicht weiter. Wie einer meiner Vorredner bereits erwähnte, kann ja jedezeit behauptet werden, Du hättest die Kohle geschuldet. Du solltest versuchen, Dich vielleicht zu erinnern, ob Du nicht eventuell einen Dritten als glaubwürdigen Zeugen benennen kannst. Der müßte dann bezeugen können, das ihr einen mündlichen Vertrag hinsichtlich des Ausleihens des Geldes geschlossen habt und Du daraufhin überwiesen hast.

Aber Vorsicht: Ich hatte in einem anderen Fall hatte ich sogar einen unterschriebenen Schuldschein von einem Schlitzohr. Als ich mein Geld gefordert habe, hat der plötzlich zwei voneinander unabhängige Zeugen präsentiert, die geschworen haben, er hätte mir mein Geld bereits zurückgegeben :o(

Allerdings habe ich mein Geld dann später über einen etwas unorthodoxen Weg doch noch bekommen ;o)

Wenn Du keinen Zeugen hast und auch nix schriftliches, dann sieht es allerdings nicht so gut für Dich aus… :o(

Grüße
Mathias

Hi Marco,

es gibt 2 Wege.
Ein Weg ist die Erkenntnis, dass nichts bewiesen werden kann, nichts zu holen ist. Dann sollte man gutes Geld nicht schlechtem hinterher werfen.
Der 2. Weg wäre die Beantragung eines Mahnbescheides. Kosten Gebühren, wäre aber eine Möglichkeit zu testen, ob der Schuldner darauf reagiert oder die Forderung anerkennt. Wenn die Freundin keinen Widerspruch einlegt, kannst du nach 14 Tagen einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach der Zustellung einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld einzutreiben.

Gruß,
Francesco

Der 2. Weg wäre die Beantragung eines Mahnbescheides. Kosten
Gebühren, wäre aber eine Möglichkeit zu testen, ob der
Schuldner darauf reagiert oder die Forderung anerkennt. Wenn
die Freundin keinen Widerspruch einlegt, kannst du nach 14
Tagen einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach der
Zustellung einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld
einzutreiben.

Hallo Francesco,

ja, diesen Weg kenne ich. Den musste ich leider bei dem genannten Mitgesellschafter gehen. Ich mache mir keine grosse Hoffnung, noch einmal das Geld zu sehen, aber ich wollte halt erfahren, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt.

Merci… Marco

Danke für die Antworten! Ich werde …
… das Geld dann wohl abschreiben müssen, wenn bei der Empfängerin nicht doch noch ein Umdenken erfolgt. Solch ein Handeln stimmt natürlich nachdenklich und bisweilen traurig, weil man anscheinend alles nur noch per Vertrag machen und weniger auf Vertrauen setzen kann.

Marco

Wenn
die Freundin keinen Widerspruch einlegt, kannst du nach 14
Tagen einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach der
Zustellung einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld
einzutreiben.

Hallo Francesco,

kann gegen den Vollstreckungsbescheid nicht auch noch vom Schuldner Einspruch eingelegt werden?

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

das ist richtig. Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheides.
Der Nachteil ist, dass trotz des Einspruchs der Antragsteller vollstrecken kann.

Gruß,
Francesco

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Hallo M.M,

ich betreibe gerade ebenfalls ein Verfahren in einer privaten Mahnsache (Höhe der Forderung: DM 12.500,-, Verfahrensstand: eidesstattliche Versicherung). Der Schuldner ist Rentner und wird schon gepfändet. Fazit: In den nächsten 10 Jahren ist da wohl nix zu machen.

Ich muß meinen Mit-Postern jedoch widersprechen: Wenn Du einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid beantragst könnte es sein, daß Deine Bekannte (aus Reuegefühl oder nur aus Angst vor der gerichtlichen Betreibung) dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Der Mahnbescheid kostet Dich zunächst DM 45,- für’s ausstellende Amtsgericht, ca. DM 2,50 für den Vordruck und DM 2,20 Porto. Auf diese Investition solltest Du es ankommen lassen. Wenn der Schuldner dann tatsächlich widerspricht, kannst Du es Dir immer noch überlegen, ob Du dann die Gerichtsgebühren zahlst um das Verfahren weiterzubetreiben, oder ob Du dann das Geld endgültig abschreibst. Was meinst’?

Nebenbei: Hast Du es schon mit einem Brief versucht (bestimmt, ich frag’ halt…).

Grüße
R o b.

Hallo Rossy,

danke für Deine Zeilen.

Der Mahnbescheid kostet Dich zunächst DM 45,- für’s
ausstellende Amtsgericht, ca. DM 2,50 für den Vordruck und DM
2,20 Porto. Auf diese Investition solltest Du es ankommen
lassen. Wenn der Schuldner dann tatsächlich widerspricht,
kannst Du es Dir immer noch überlegen, ob Du dann die
Gerichtsgebühren zahlst um das Verfahren weiterzubetreiben,
oder ob Du dann das Geld endgültig abschreibst. Was meinst’?

Der Mahnbescheid kostet hier in Frankfurt sogar 72,50 DM. Der Nachteil wäre, würde ich einen solchen Bescheid absetzen, dass sich diese Person völlig „bockig“ stellt und niemals zurückzahlen wird. Bisher habe ich ja noch die Hoffnung, dass sie es nur wegens ihrer wirtschaftlischen Situation heraus nicht tut und sich aus Scham verleugnen lässt.

Nebenbei: Hast Du es schon mit einem Brief versucht (bestimmt,
ich frag’ halt…).

Nein, keinen Brief, aber ich kenne ihre beste Freundin, die ich bereits zweimal um die Weiterleitung der Information bat.

Marco