Abmahnung wegen gewerblicher Wortanzeige

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Sep 1999

Hallo,
ich habe in einer überregionalen Zeitung
eine Wortanzeige aufgegeben, worin ich eine
Software angebeoten habe.
Diese Anzeige enthielt nicht den Hinweis
"gewerblich".
Ich habe nun wegen Nichtbeachtung dieser
Vorschrift eine Abmahnung erhalten und
soll(muß) jetzt 900,-- DM bezahlnen.
Frage:
Ist dies rechtens oder sieht die neuere
Rechtsprechung etwas anderes vor.
Ich bin jedenfalls reichlich wütend.
Für jeden Rat bin ich dankbar.
MfG
Karl Heinz

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Re: Abmahnung wegen gewerblicher Wortanzeige

    Hallo!

    Ich arbeite bei einem Offertenblatt und bei uns läuft es so: Wir weisen die gewerblichen Inserenten darauf hin, daß sie ihre Anzeigen kennzeichnen müssen. Ansonsten können sie abgemahnt werden. Im Kfz-Bereich kommt es häufig vor, daß abgemahnt wird. Es gibt Abmahnvereine dafür. Generell bist Du als Gewerbetreibender meiner Information nach verpflichtet einen Zusatz zu veröffentlichen.

    Kannst mich gerne nochmal anmailen, dann kann ich Dir vielleicht noch den ein oder anderen Tip geben.

    Gruß
    Liane

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Abmahnung wegen gewerblicher Wortanzeige

    Hallo, Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden immer zwischen privaten und gewerblichen Inserenten - meistens auch beim Preis, der für die 'Profis' höher liegt. Deren Annonce wird dann auch vom Verlag gekennzeichnet, z. B. mit einem H für Händler. Ob dies auf einer gesetzlichen Vorschrift basiert, weiß ich nicht; ich stelle mir aber vor, daß es dazu dient, daß der Durchschnittskunde erkennen kann, mit welcher Art Anbieter er es zu tun hat.
    Grüße Dieter

  3. Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
    Re: Abmahnung wegen gewerblicher Wortanzeige

    Hallo Karl Heinz,

    wenn sich aus der Anzeige die Gewerblichkeit nicht ergibt, liegt ganz klar eine Wettbewerbswidrigkeit vor.
    Grundsätzlich mußt Du dann auch die Kosten einer Abmahnung bezahlen.
    Es gibt aber Ausnahmen, z.B. bei bestimmten Abmahnvereinen.
    Der Höhe der Rechnung nach dürfte die Abmahnung aber wohl von einem RA stammen, welcher einen Konkurrenten vertritt. Dann dürfte die Rechnung i.O. sein. Du mußt allerdings die in der Rechnung dann wohl enthaltene MWSt nicht bezahlen.
    Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren.

    Gruß
    Hanns [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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