Parken und Halten
Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Sep 1999
Stimmt es, daß man sobald man die Fahrertür schließt automatisch parkt und deshalb an den dafür beschilderten Plätzen eine Parkscheibe einlegen muß? Gilt das auch wenn man das Auto nicht verläßt, sondern nur an seinen Kofferraum oder auch ein paar Meter weiter geht um etwas einzuladen. Ein Hilfspolizist war nämlich der Auffassung, daß man eben parkt sobal die Tür zu ist. Wie wird dies in der StVO geregelt und wie sieht es von der Rechtssprechung tatsächlich aus.
