Parken und Halten

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Sep 1999

Stimmt es, daß man sobald man die Fahrertür schließt automatisch parkt und deshalb an den dafür beschilderten Plätzen eine Parkscheibe einlegen muß? Gilt das auch wenn man das Auto nicht verläßt, sondern nur an seinen Kofferraum oder auch ein paar Meter weiter geht um etwas einzuladen. Ein Hilfspolizist war nämlich der Auffassung, daß man eben parkt sobal die Tür zu ist. Wie wird dies in der StVO geregelt und wie sieht es von der Rechtssprechung tatsächlich aus.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Parken und Halten

    Hi :o)

    Ich kenn das Halten als VERKEHRSBEDINGTES ZUM STILLSTAND bringen des Fahrzeuges. Das ist allerdings hier bei uns in AT die Definition ....

    cya

    Tiger

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Parken und Halten

    Eine Rechtsgrundlage kann ich Dir zwar nicht nennen, aber ich kenne es so: Parken ist, wenn man das Auto verlässt, und damit ist nicht das Aussteigen gemeint, sondern wenn man es in der Weise verlässt, dass man nicht jederzeit wegfahren könnte. Somit wäre es kein Parken, sondern Halten, wenn Du an den Kofferraum gehst. Wenn Du allerdings so weit weggehst, dass Du das Auto nicht mehr siehst, dann ist es Parken.
    Gruß,
    Delia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Parken und Halten

      Eine Rechtsgrundlage kann ich Dir zwar
      nicht nennen, aber ich kenne es so: Parken
      ist, wenn man das Auto verlässt, und damit
      ist nicht das Aussteigen gemeint, sondern
      wenn man es in der Weise verlässt, dass
      man nicht jederzeit wegfahren könnte.
      Somit wäre es kein Parken, sondern Halten,
      wenn Du an den Kofferraum gehst. Wenn Du
      allerdings so weit weggehst, dass Du das
      Auto nicht mehr siehst, dann ist es
      Parken.
      Gruß,
      Delia

      Genau so kenne ich das auch!

      Ciao, Jürgen Stimmt es, daß man sobald man die
      Fahrertür schließt automatisch parkt und
      deshalb an den dafür beschilderten
      Plätzen
      eine Parkscheibe einlegen muß? Gilt das
      auch wenn man das Auto nicht verläßt,
      sondern nur an seinen Kofferraum oder
      auch
      ein paar Meter weiter geht um etwas
      einzuladen. Ein Hilfspolizist war nämlich
      der Auffassung, daß man eben parkt sobal
      die Tür zu ist. Wie wird dies in der
      StVO
      geregelt und wie sieht es von der
      Rechtssprechung tatsächlich aus.

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Ergänzung

      § 12 StVO

      (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

      Die Definition für "verlassen", so wie ich sie kenne, habe ich ja schon in meinem ersten posting geschrieben.
      Gruß,
      Delia

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