Kostenvoranschlag oder Rechnung bezahlen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Jun 2001

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit einen kleinen Auffahrunfall mit meinem Auto. Wir wollen das Ganze ohne Versicherung klären. Dass ich Schuld bin gestehe ich ein und werd so oder so zahlen muessen.
Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings nicht so recht. Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen Reparaturkosten begleiche. Daher meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?

Danke + Gruss
Andreas

p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er mir zu hoch erscheint?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 2 hilfreich
    Re: Kostenvoranschlag oder Rechnung bezahlen?

    Moien! Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein
    Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und
    möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es
    letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun
    reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings
    nicht so recht. Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle
    Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen
    Reparaturkosten begleiche.
    Er muß den Wagen nicht reaparieren lassen und du kannst ihn nicht dazu "zwingen". Du hast einen Schaden angerichtet, den du begleichen mußt!

    Was die Höhe anbetrifft gibt es zwei Möglichkeiten zu prüfen. Ist der Wagen überhaupt noch so viel wert wie die Reparatur kosten würde?
    Ist der Kostenvoranschlag korrekt?

    Im Fall a mußt du ggf "nur" den Zeitwert des Wagens bezahlen

    Im Fall b kannst du natürlich den Kostenvoranschlag anfechten und einen Gutachter hinzuziehen. Inwiefern sich so etwas lohnt hängt natürlich von der Schadenshöhe ab und endet dann vermutlich eh vor Gericht!

    Bernd








    Daher meine Frage: Kann ich darauf
    bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?

    Danke + Gruss
    Andreas

    p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage
    hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er
    mir zu hoch erscheint?

  2. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Kostenvoranschlag oder Rechnung bezahlen?

    Hallo zurück! Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein
    Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und
    möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es
    letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun
    reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings
    nicht so recht.
    So hart es klingt: Dir kann es egal sein, ob er reparieren läßt oder nicht. Theoretisch mußt Du auch auf Vorlage des Kostenvoranschlages zahlen. Wie mein Vorredner schon erwähnte, sollte jedoch der Veranschlagte Reparaturpreis höher sein als der Zeitwert des Fahrzeugs, dann brauchst Du nur den Zeitwert zu zahlen. Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle
    Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen
    Reparaturkosten begleiche. Daher meine Frage: Kann ich darauf
    bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?
    Siehe oben. Drauf bestehen kannst Du nicht. p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage
    hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er
    mir zu hoch erscheint?
    Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages solltest Du allerdings überprüfen.
    Doch Vorsicht: Einen eventuell in Anspruch genommenen Gutachter mußt Du dann auch noch bezahlen. Ich würde empfehlen, den Dir vorgelegten Kostenvoranschlag einer unabhängigen, Dir bekannten Werkstatt vorzulegen und deren Meinung zu erfragen.

    Denke auch daran, das Du die eventuell von Deinem Unfallgegner bezahlten Kosten für den Kostenvoranschlag auf gar keinen Fall bezahlen mußt. Ursache ist ganz einfach: Würde er den Wagen reparieren lassen, dann würde dieser Betrag mit den Reparaturkosten verechnet werden.

    Noch ein Hinweis: Wenn die zu erwartenden Kosten unter 1.000,- DM liegen würden, dann solltest Du den Schaden zunächst mal Deiner Versicherung melden und die das erledigen lassen. Bei den meisten Versicherern hast Du nämlich bei solchen kleineren Schäden die Möglichkeit, den Betrag bis zum Jahresende zurückzuzahlen und würdest so vermeiden, das Dein Schadenfreiheitsrabatt angegriffen wird. Da solltest Du mal bei Deiner Versicherung nachfragen.

    Ich hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter.

    Grüße
    Mathias

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      kleine korrektur...

      Hallo Mathias, den meisten Versicherern hast Du nämlich bei solchen kleineren
      Schäden die Möglichkeit, den Betrag bis zum Jahresende
      zurückzuzahlen und würdest so vermeiden, das Dein
      Schadenfreiheitsrabatt angegriffen wird. Da solltest Du mal
      bei Deiner Versicherung nachfragen.
      Schadenhöhe spielt keine Rolle, theoretisch kannst du jeden Schaden zurückkaufen. Nur macht es ab einer gewissen Höhe keinen Sinn mehr :-)

      Und anbieten muss es dir jeder Versicherer. Das sagen die AKB.

      In diesem Sinne...

      Gruß
      Marco

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: verdammt nochmal... ;o)

        Hallo Marco,

        ... Mußt Du eigentlich immer Recht haben ;o) ??? Schadenhöhe spielt keine Rolle, theoretisch kannst du jeden
        Schaden zurückkaufen.
        Theoretisch kannst Du das natürlich. Nur macht es ab einer gewissen Höhe
        keinen Sinn mehr :-)
        Meist macht es ab 1.000,-DM kaum noch Sinn, deswegen sagen viele Versicherer, du kannst bis 1.000,- DM... Und anbieten muss es dir jeder Versicherer. Das sagen die AKB.
        ...aber natürlich hast Du wieder Recht. In diesem Sinne...
        Auch so.

        Grüße

        Mathias

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          *blblblblblbl*

          Hallo Mathias,

          deswegen reden wir ja hier, um eine weitestgehend richtige Aussage abzuliefern :-)

          Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen dürfen.
          Also beim nächsten Mal :-)

          Gruß

          Marco

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            off topic

            Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das
            möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen
            dürfen.
            Also beim nächsten Mal :-)
            Neee....das wird ja nie was von wegen nächstes Mal und eher posten und ergänzen und so....weil du bist ja Schlauchen, du wartest immer erst, bis andere ihr unvollkommenes Wissen gepostet haben und dann kommst du.... und....korrigierst *fg*

            Ja ja, so sind sie, diese jungen, dynamischen Versicherungsver*** ;-)

            Greetings,
            Vanessa

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Dich krieg ich noch... ;-)

            Hi, Marco! deswegen reden wir ja hier, um eine weitestgehend richtige
            Aussage abzuliefern :-)
            Hast ja schon wieder Recht. Muß ich ja zugeben... ;o) Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das
            möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen
            dürfen.
            Darauf warte ich ja noch, Irgendwann kriege ich Dich auch noch, wirst sehen! Also beim nächsten Mal :-)
            Worauf Du einen lassen kannst! (Ooops, sollte dann wohl lieber Doch nicht sein...) Gruß
            Back.

            Mathias

  3. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Haftpflichtschaden !

    Hallo Andreas,

    wenn Du der Verursacher des Unfalls bist, dann kommt doch Deine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Da würde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken weiter machen und dies durch Deine Versicherung regeln lassen.

    Christian



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