Kostenvoranschlag oder Rechnung bezahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit einen kleinen Auffahrunfall mit meinem Auto. Wir wollen das Ganze ohne Versicherung klären. Dass ich Schuld bin gestehe ich ein und werd so oder so zahlen muessen.
Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings nicht so recht. Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen Reparaturkosten begleiche. Daher meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?

Danke + Gruss
Andreas

p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er mir zu hoch erscheint?

Moien!

Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein
Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und
möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es
letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun
reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings
nicht so recht. Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle
Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen
Reparaturkosten begleiche.

Er muß den Wagen nicht reaparieren lassen und du kannst ihn nicht dazu „zwingen“. Du hast einen Schaden angerichtet, den du begleichen mußt!

Was die Höhe anbetrifft gibt es zwei Möglichkeiten zu prüfen. Ist der Wagen überhaupt noch so viel wert wie die Reparatur kosten würde?
Ist der Kostenvoranschlag korrekt?

Im Fall a mußt du ggf „nur“ den Zeitwert des Wagens bezahlen

Im Fall b kannst du natürlich den Kostenvoranschlag anfechten und einen Gutachter hinzuziehen. Inwiefern sich so etwas lohnt hängt natürlich von der Schadenshöhe ab und endet dann vermutlich eh vor Gericht!

Bernd

Daher meine Frage: Kann ich darauf
bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?

Danke + Gruss
Andreas

p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage
hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er
mir zu hoch erscheint?

Hallo zurück!

Nun stellt sich aber die Frage was ich zu zahlen habe. Mein
Unfallgegner hat nen Kostenvoranschlag machen lassen und
möchte gern dass ich den aufgeführten Betrag zahle, so dass es
letztendlich ihm überlassen ist, ob er die Karre nun
reparieren läßt oder auch nicht. Mir ist dieser Weg allerdings
nicht so recht.

So hart es klingt: Dir kann es egal sein, ob er reparieren läßt oder nicht. Theoretisch mußt Du auch auf Vorlage des Kostenvoranschlages zahlen. Wie mein Vorredner schon erwähnte, sollte jedoch der Veranschlagte Reparaturpreis höher sein als der Zeitwert des Fahrzeugs, dann brauchst Du nur den Zeitwert zu zahlen.

Mir wäre es ieber wenn er den Wagen auf alle
Fälle reparieren läßt und ich dann die angefallenen
Reparaturkosten begleiche. Daher meine Frage: Kann ich darauf
bestehen, dass er den Wagen in der Werkstatt reparieren läßt?

Siehe oben. Drauf bestehen kannst Du nicht.

p.s. wenn ich schonmal dabei bin - gleich mal ne zweite Frage
hinterher: Kann ich den Kostenvoranschlag anzweifeln, wenn er
mir zu hoch erscheint?

Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages solltest Du allerdings überprüfen.
Doch Vorsicht: Einen eventuell in Anspruch genommenen Gutachter mußt Du dann auch noch bezahlen. Ich würde empfehlen, den Dir vorgelegten Kostenvoranschlag einer unabhängigen, Dir bekannten Werkstatt vorzulegen und deren Meinung zu erfragen.

Denke auch daran, das Du die eventuell von Deinem Unfallgegner bezahlten Kosten für den Kostenvoranschlag auf gar keinen Fall bezahlen mußt. Ursache ist ganz einfach: Würde er den Wagen reparieren lassen, dann würde dieser Betrag mit den Reparaturkosten verechnet werden.

Noch ein Hinweis: Wenn die zu erwartenden Kosten unter 1.000,- DM liegen würden, dann solltest Du den Schaden zunächst mal Deiner Versicherung melden und die das erledigen lassen. Bei den meisten Versicherern hast Du nämlich bei solchen kleineren Schäden die Möglichkeit, den Betrag bis zum Jahresende zurückzuzahlen und würdest so vermeiden, das Dein Schadenfreiheitsrabatt angegriffen wird. Da solltest Du mal bei Deiner Versicherung nachfragen.

Ich hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter.

Grüße
Mathias

Hilfreiche Links
Hallo Koksmann,

hier einige Links die vielleicht helfen:

http://www.ra-kotz.de/schadensmanagement.htm

http://www.bvkev.de/sparten/recht/Recht_KFZ_13_Versi…

Gruß

Friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Haftpflichtschaden !
Hallo Andreas,

wenn Du der Verursacher des Unfalls bist, dann kommt doch Deine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Da würde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken weiter machen und dies durch Deine Versicherung regeln lassen.

Christian

und noch dazu…
kannst du dir den Schaden auch noch innerhalb von 6 monaten zurückkaufen. Du gehst also keinerlei Risiken ein, dass er dich über den Tisch zieht. Der Versicherer passt schon auf, dass er nicht über den Tisch gezogen wird, denn er weiß ja nicht, ob du den Schaden zurückkaufst :smile:

Gruß
Marco

PS: also Versicherung melden und aus

1 „Gefällt mir“

kleine korrektur…
Hallo Mathias,

den meisten Versicherern hast Du nämlich bei solchen kleineren
Schäden die Möglichkeit, den Betrag bis zum Jahresende
zurückzuzahlen und würdest so vermeiden, das Dein
Schadenfreiheitsrabatt angegriffen wird. Da solltest Du mal
bei Deiner Versicherung nachfragen.

Schadenhöhe spielt keine Rolle, theoretisch kannst du jeden Schaden zurückkaufen. Nur macht es ab einer gewissen Höhe keinen Sinn mehr :smile:

Und anbieten muss es dir jeder Versicherer. Das sagen die AKB.

In diesem Sinne…

Gruß
Marco

Hallo Marco,

… Mußt Du eigentlich immer Recht haben ;o) ???

Schadenhöhe spielt keine Rolle, theoretisch kannst du jeden
Schaden zurückkaufen.

Theoretisch kannst Du das natürlich.

Nur macht es ab einer gewissen Höhe
keinen Sinn mehr :smile:

Meist macht es ab 1.000,-DM kaum noch Sinn, deswegen sagen viele Versicherer, du kannst bis 1.000,- DM…

Und anbieten muss es dir jeder Versicherer. Das sagen die AKB.

…aber natürlich hast Du wieder Recht.

In diesem Sinne…

Auch so.

Grüße

Mathias

Danke
Hallo zusammen,

erst einmal Danke für eure hilfreichen Beiträge. Nun hab ich die Gewissheit, daß ich meinen Unfallgegener nicht zur Reparatur zwingen kann. Es ist aber trotz alledem schwer mit dem Gedanken zu leben, daß er mein Geld womöglich in der nächsten Kneipe verprasselt oder der Nächste, der ihm hinten drauffährt, wieder meinen verursachten Schaden zu begleichen hat …

Gruss
Andreas

Hallo Andreas,

Es ist aber trotz alledem schwer mit
dem Gedanken zu leben, daß er mein Geld womöglich in der
nächsten Kneipe verprasselt oder der Nächste, der ihm hinten
drauffährt, wieder meinen verursachten Schaden zu begleichen
hat …

Ganz so einfach wird das für ihn nicht ;o)

Wenn es Dir ein Trost ist (vielleicht ja ein kleiner…):

Sollte Dein Unfallgegner nocheinmal einen Schaden an der gleichen Stelle haben und das ganze über eine Versicherung reguliert werden, dann wird er gefragt werden, ob er schon Vorschäden hatte. Wenn er diese Frage verneint (und damit offensichtlich dann ja nicht die Wahrheit sagt) und man ihm das Gegenteil nachweist, dann kann ihm unter Umständen die Leistung verweigert werden. Nämlich dann, wenn man ihm vorsätzlichen Betrug unterstellt (und das wäre es ja dann eigentlich). Wie man ihm das nachweisen sollte? Wenn Du diesen Schaden jetzt Deiner Versicherung meldest und Deine Versicherung nicht etwa eine Reparatur sondern nach Kostenvoranschlag bezahlt, dann nimmt ihn die Versicherung in eine bestimmte (nicht ganz offizielle) Datenbank auf, auf die so ziemlich alle Versicherer zugreifen können. Dort sind die sogenannten schwarzen Schafe registriert…

Wenn dann der nächste Versicherer von der betreffenden Person einen Schaden gemeldet bekommt, dann wird in der Regel automatisch gegen diese Datenbank geprüft. Wenn dann der Name mit dem Schaden dort auftaucht und er es nicht erwähnt (wissentlich), dann hat er ein Problem. Wenn er es erwähnt hat (wie jeder ehrliche Bürger es natürlich tut), dann muß er zunächst nachweisen, das der erste Schaden ordnungsgemäß repariert wurde. Wenn er das nicht nachweisen kann, dann wird die nächste Entschädigung gekürzt.

Also, melde den Schaden Deiner Versicherung und kaufe ihn, wenn´s sich rechnet, wieder zurück. Dann hast Du zumindest die Gewissheit, das Du nicht über´n Löffel gezogen wirst.

Vielleicht konnte Dich das ein wenig trösten… ;o)))

Grüße
Mathias

2 „Gefällt mir“

*blblblblblbl*
Hallo Mathias,

deswegen reden wir ja hier, um eine weitestgehend richtige Aussage abzuliefern :smile:

Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen dürfen.
Also beim nächsten Mal :smile:

Gruß

Marco

off topic

Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das
möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen
dürfen.
Also beim nächsten Mal :smile:

Neee…das wird ja nie was von wegen nächstes Mal und eher posten und ergänzen und so…weil du bist ja Schlauchen, du wartest immer erst, bis andere ihr unvollkommenes Wissen gepostet haben und dann kommst du… und…korrigierst *fg*

Ja ja, so sind sie, diese jungen, dynamischen Versicherungsver*** :wink:

Greetings,
Vanessa

Dich krieg ich noch… :wink:
Hi, Marco!

deswegen reden wir ja hier, um eine weitestgehend richtige
Aussage abzuliefern :smile:

Hast ja schon wieder Recht. Muß ich ja zugeben… ;o)

Wenn ich als erster gepostet hätte, wäre mir das
möglicherweise auch entfallen und du hättest mich ergänzen
dürfen.

Darauf warte ich ja noch, Irgendwann kriege ich Dich auch noch, wirst sehen!

Also beim nächsten Mal :smile:

Worauf Du einen lassen kannst! (Ooops, sollte dann wohl lieber Doch nicht sein…)

Gruß

Back.

Mathias