akad. Titelschwindel

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Jun 2001

Hallo miteinander,

Ein "netter" Zeitgenosse hat mich über einen längeren Zeitraum (8 Monate mit 2-3 Briefen pro Monaten)gärgert - leider für ihn erfolglos. Nun stellte sich auch noch heraus, daß auf den Geschäftsbriefen die akademischen Titel erstunken und erlogen waren und er überhaupt keine akademischen Titel besitzt.

Gegen welches Gesetz hat diese Zeitgenosse eigenlich verstoßen, was ist das Strafmaß und wie bringt man so einen Typ vor Gericht, da anzunehmen ist, daß er diese "Masche" erwerbsmäßig betreibt.

Vorab Danke an alle Antworten.
Christian

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: akad. Titelschwindel

    Hallo Christian,

    der Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen fällt unter § 132 a StGB:

    (1) Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, 3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


    Um den Kollegen vor den Kadi zu bringen, erstattest Du einfach eine Strafanzeige; um den Rest kümmert sich der Staatsanwalt.

    Ciao

    Tessa

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      nanu?! (offtopic)

      Hallo Tessa,

      entschuldige bitte, aber als ich geantwortet habe, war von deinem Artikel weit und breit nichts zu sehen. Nun hat Christian es zweimal.

      Gruß

      Thomas Miller

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: akad. Titelschwindel

    Hallo, Ein "netter" Zeitgenosse hat mich über einen längeren Zeitraum
    (8 Monate mit 2-3 Briefen pro Monaten)gärgert - leider für ihn
    erfolglos. Nun stellte sich auch noch heraus, daß auf den
    Geschäftsbriefen die akademischen Titel erstunken und erlogen
    waren und er überhaupt keine akademischen Titel besitzt.
    Gegen welches Gesetz hat diese Zeitgenosse eigenlich
    verstoßen, was ist das Strafmaß und wie bringt man so einen
    Typ vor Gericht, da anzunehmen ist, daß er diese "Masche"
    erwerbsmäßig betreibt.
    "§ 132a StGB
    Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische ... akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
    ...
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    ..."

    Es handelt sich nach § 12 II StGB um kein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. In der Regel kommt jemand, der ein Vergehen begeht nicht ins Gefängnis, sondern wird die Geldstrafe leisten müssen. Es sei denn, dass ihm fortgesetzter Missbrauch oder ähnliches angelastet und nachgewiesen werden kann.

    Im Normalfall wird dein "Freund" also nicht viel Straft zu erwarten haben. (Über die Höhe einer Geldstrafe weiß ich im Moment nicht bescheid, könnte mich aber - wenn nötig - kundig machen.)

    Gruß

    Thomas Miller

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Danke - Geld tut da am meisten weh - o.T.

      ...

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!