Apotheken A
Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Sep 1999
Ich versuche ein kennzeichenrechtliches Problem zu lösen.
Kann mir jemand bei der Suche nach den rechtlichen Grundlagen über die Besitz- oder Eigentumsverhältnisse des gotischen A der Apotheken helfen?
Wem gehört das A mit der Schlange?
Eine Markenrecherche war bereits erfolglos.
Bitte keine Satzungen von Apothekerverbänden oder ähnliches. Darin regelt nur der Apothekerverband die Benutzung des A. Worauf stützt der Apothekerverband sein Recht, die Benutzung regeln zu dürfen?
Herzliche Grüße
Christoph
P.S. Bin kein Apotheker
