Hallo Experten,
nach meinem Auszug ist mein Vermieter nicht mit den von mir selbst (ich bin kein Malermeister) durchgeführten Renovierungsarbeiten zufrieden. U.a. erwartet er, daß ich eine blanke Stahlbetonwand (also unverputzt) tapeziere, oder die entsprechenden Kosten übernehme. Außerdem soll ich die Miete so lange weiterbezahlen, dis die Wohnung in einem ihm angenehmen Zustand ist.
Wer kann mir Tipps geben, was ich tun sollte?
Wer kann mir einen Anwalt empfehlen (Großraum Nürnberg), der sich mit Mietrecht auskennt?
Wo (außer beim Mieterschutz) gibt es weitere Infos zu diesem Thema?
Ach ja, im (Formular-)Mietvertrag steht, daß ich die (…) von mir angebrachten Tapeten zu entfernen habe und in bestimmten Zeiträumen Schönheitsreparaturen (fachgerecht) durchführen (lassen) muß.
bin auch kürzlich umgezogen, und musste mich mit dieser Frage beschäftigen. Der Rechtsanwalt hat die Sache so erklärt:
Wenn Renovierung beim Ausszug vereinbart ist, so muß man dies auch tun, es sei denn, das die Schönheitsreparaturen zum Zeitpunkt des Auszuges auch gemäß Fristenplan anfallen würden, d.h. wenn Du erst 2 Jahre in dieser Wohnung bist, musst Du gar nichts machen. Auf jeden Fall Beweissaufnahme, d.h. Photos mit Zeugen usw.
Bezüglich der fachgerechten Arbeiten gilt, dass auch durchaus eine Arbeit mittlerer Güte akzeptiert werden muss.
Generell gilt jedoch, dass alle Formularmietverträge zweifelhaft sind, solltest Du nachweisen können, dass der Vermieter den gleichen Mietvetrag mit dem gleichen Wortlaut auch für die Vermietung von möglichen anderen Wohnungen benutzt, so ist der Mietvertrag ungültig. (Das hat irgendwie was mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun). Günstige Rechtsberatung gibts beim Mieterverein, man muss allerdings eintreten, die Beiträge schwanken von Stadt zu Stadt. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich direkt zu einem Anwalt gehen.
die Wohnung muß mit der Einrichtung zurückgegeben werden, mit der sie ausgestattet war. War die Wand tapeziert, so muß sie tapeziert zurückgegeben werden, war sie nicht tapeziert, kann der Vermieter sogar Abriß der Tapeten verlangen.
Außer im Mietvertrag steht was anderes …
Ich würde an Deiner Stelle erst einmal Fotos von der Wohnung machen und mit allen Unterlagen (Mietvertrag, Korrespondenz usw.)zum nächstgelegenen Mieterverein gehen. Die haben auch Anwälte an der Hand, die grundsätzlich auf der Seite der Mieter stehen.
Anwälte direkt im Großraum Nürnberg mit Kenntnissen Mietrecht? Keine Ahnung. Ruf mal bei der Anwaltskammer Nürnberg an (0911-926330 - hoffentlich stimmts noch). Entweder führen die Listen oder nennen Dir eine Telefonnummer, wo Du derlei noch erfahren kannst.
Ach ja, im (Formular-)Mietvertrag steht,
daß ich die (…) von mir angebrachten
Tapeten zu entfernen habe
Dann reicht es auch, wenn Du das machst. Ich habe schon viele Mietverträge gesehen (beruflich), und es gibt durchaus Mietverträge, in denen steht, dass die Wohnung bei Auszug FACHGERECHT zu renovieren ist. Wenn dies in Deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich drin steht, kann der Vermieter es auch nicht verlangen. Wie war es denn bei Einzug? War die Wohnung da auch schon fachgerecht renoviert?
Gruß,
Delia
Biete Deinem Vermieter an, die Wand von einem Fachmann mit einer schwarzen Tapete tapezieren zu lassen. Das ist dann nachweislich „fachgerecht“…
Bei meinem letzten Vermieter hat das geholfen, ich brauchte nicht zu tapezieren!
Gruß Ayla, die Dir sonst keine großen Hoffnungen machen kann…
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Ach ja, im (Formular-)Mietvertrag steht,
daß ich die (…) von mir angebrachten
Tapeten zu entfernen habe und in
bestimmten Zeiträumen
Schönheitsreparaturen (fachgerecht)
durchführen (lassen) muß.
Biete Deinem Vermieter an, die Wand von
einem Fachmann mit einer schwarzen Tapete
tapezieren zu lassen. Das ist dann
nachweislich „fachgerecht“…
Bei meinem letzten Vermieter hat das
geholfen, ich brauchte nicht zu
tapezieren!
Gruß Ayla, die Dir sonst keine großen
Hoffnungen machen kann…
Hi,
zunächst mal, wie ist denn die blanke Stahlwand in die Wohnung gekommen?
Wenn Du in der Wohnung nichts mutwillig zerstört oder nicht fachgerecht behandelt hast, dann solltest Du Dich auf gar nichts einlassen. Wenn die Tapeten lt. Mietvertrag entfernt werden müssen, weiß ich auch nicht, wie der darauf kommt, Du solltest tapezieren.
Die Sache mit der Miete ist der größte Hit.
Natürlich nicht mehr zahlen bzw. Dauerauftrag stoppen, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist. Dem Vermieter klipp und klar sagen, daß Du nicht länger zahlst.
Dann würd ich evtl. Fotos von den relevanten Punkten in der Wohnung machen.
Der Vermieter müßte ja denn rechtliche Schritte gegen Dich einleiten, um an das Geld zu kommen. So wie ich die Sache einschätze, wird er das nicht machen, weil er im Unrecht ist. Auf keinen Fall einschüchtern lassen, der glaubt wahrscheinlich, er hätte „einen Dummen“ gefunden. Ich denke, er gibt dann auf.
nach dem Inhalt Deines Mietvertrages mußt Du keine Tapeten anbringen. Es steht offensichtlich das genaue Gegenteil im MV!
Wenn ich Deine Ausführungen aber richtig verstanden haben sollte, hast Du die Wand möglicherweise gestrichen!?
Wenn dies ordnungsgemäß weiß geschehen ist, hat der Vermieter keine Ansprüche. Falls nicht, kann er Nachbesserung verlangen.
Sollte er die Wohnung wegen nicht beseitigter Mängel nicht weitervermieten können, haftest Du auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Mieten (Verjährungsfrist: 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung). Er muß aber beweisen, daß die Nicht-Vermietbarkeit gerade hierauf beruht.
Gruß
Hanns
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