Fitnesscenter-Vertrag

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 1999

Hallo,
ich würde gerne meinem Fitnesscenter aus Zeitgründen (Job!) kündigen. Nun läßt mich der Betreiber nicht aus dem Vertrag und besteht auf die 6-monatige Kündigungsfrist. Muß ich das hinnehmen?
Grüße, Popeye

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Fitnesscenter-Vertrag

    Ich habe mal gehört das z.B. Rücken ! - oder gesundheitliche Probleme, die von einem Arzt attestiert sind zur fristlosen Entlassung aus dem Vertrag berechtigen.
    Hast Du auch ab und zu Rückenschmerzen ?

    ;-)

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: ohne Gewähr ...

    Hallo Popeye,

    ich habe vor einiger Zeit von einem Urteil gelesen, wonach ein Fitneßvertrag generell nicht länger als sechs Monate binden darf - leider habe ich das Aktenzeichen nicht mehr.

    Gitte

    *** [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Fitnesscenter-Vertrag

    Hallo Popeye,

    wenn es so im Vertrag steht, dann kommst Du nicht vorzeitig raus.

    Aber Juristenpack! Schreibe die Klausel hier doch einmal im Wortlaut an das Brett. Am besten mit allem, was mit Beendigung zu tun hat.

    mfg
    ralph

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      und

      ... und mit allem was mit Benutzung der Einrichtungen, Zahlung, Verlängerung usw. zu tun hat. Also am besten den ganzen Vertrag.

      Gute Nacht
      ralph

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