Rücktritt vom Kaufvertrag?

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 1999

Hallo!
Kann ich von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn ja, wie?
Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag unterschrieben. Ware wird Ende Oktober geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM vereinbart.
Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung?
Vielen Dank und viele Grüsse
Andy

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: Rücktritt vom Kaufvertrag?

    Hallo Andy !
    So wie du deinen Fall beschreibst, kannst du leider nicht vom Kaufvertrag zurücktreten,denn bloßes Nichtmehrgefallen oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
    Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach Erhalt beschädigt ist oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im ersten Fall sind dann meist im Kleingedruckten "Reparaturen vorgesehen",so dass du auch hier schlecht wieder herauskommst.
    Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler ist kulant.
    Grüße
    Bernhard [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 49 Minuten hilfreich
      Re^2: Rücktritt vom Kaufvertrag?

      Danke für die prompte Antwort.
      Was ist, wenn ich die Ware nicht bezahlen kann?
      Andy Hallo!
      Kann ich von einem Kaufvertrag
      zurücktreten, wenn ja, wie?
      Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag
      unterschrieben. Ware wird Ende Oktober
      geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar
      geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM
      vereinbart.
      Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr
      haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung
      der Anzahlung?
      Vielen Dank und viele Grüsse
      Andy

      Hallo Andy !
      So wie du deinen Fall beschreibst, kannst
      du leider nicht vom Kaufvertrag
      zurücktreten,denn bloßes Nichtmehrgefallen
      oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum
      Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
      Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach
      Erhalt beschädigt ist oder nicht den
      vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im
      ersten Fall sind dann meist im
      Kleingedruckten "Reparaturen
      vorgesehen",so dass du auch hier schlecht
      wieder herauskommst.
      Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler ist
      kulant.
      Grüße
      Bernhard

      • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
        Re^3: Rücktritt vom Kaufvertrag?

        Danke für die prompte Antwort.
        Was ist, wenn ich die Ware nicht bezahlen
        kann?
        Andy


        Hallo!
        Kann ich von einem Kaufvertrag
        zurücktreten, wenn ja, wie?
        Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag
        unterschrieben. Ware wird Ende Oktober
        geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar
        geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM
        vereinbart.
        Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr
        haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung
        der Anzahlung?
        Vielen Dank und viele Grüsse
        Andy

        Hallo Andy !
        So wie du deinen Fall beschreibst, kannst
        du leider nicht vom Kaufvertrag
        zurücktreten,denn bloßes
        Nichtmehrgefallen
        oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum
        Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
        Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach
        Erhalt beschädigt ist oder nicht den
        vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im
        ersten Fall sind dann meist im
        Kleingedruckten "Reparaturen
        vorgesehen",so dass du auch hier schlecht
        wieder herauskommst.
        Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler
        ist
        kulant.
        Grüße
        Bernhard
        Dann ist das ein weiterer Grund für Deinen
        Händler, kulant zu sein.
        VERHANDELN ist angesagt!!!!

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