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Re: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen
Zu unterscheiden sind Aktenzeichen und Fundstellen. Wenn die Gerichte eine Entscheidung in die sog. amtliche Sammlung aufnehmen - gibt es z.B. für alle Bundesgerichte, dann besteht ein vollständiges Zitat aus:
Name des Gerichts
Aktenzeichen
Datum der Entscheidung
Fundstelle in der amtlichen Sammlung.
Aus den Aktenzeichen kann man zugleich noch ersehen, um welche Art von Verfahren es sich handelt.
Beispiel (fiktives Zitat):
BVerfG v. 10.12.1980, 2 BvF 12/77 in: BVerfGE 30, 255 würde bedeuten:
Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat in einem Normenkontrollverfahren, das zwölfte aus 1977, auf Antrag von Verfassungsorganen am 10.12.1980 einen Beschluß gefaßt. Dieser wurde in der Amtlichen Entscheidungssammlung des Gerichts im 30. Band ab Seite 255 veröffentlicht. Z.B. hat Oppositions-Fraktion gegen einen Gesetz der Bundesregierung einen Antrag auf Normenkontrolle, d.h. Verfassungswidrigkeitserklärung eines Gesetzes, gestellt.