Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 1999

Hallo allerseits,

was bedeuten eigentlich die verschiedenen Bezeichnungen/Aktenzeichen von Gerichtsurteilen z.B. in:

http://www.uni-wuerzburg.de/glaw/bv020056.html

Einerseits steht da:

BVerfGE 20, 56

und andererseits:

2 BvF 1/65

Besteht da ein Zusammenhang? Welcher? Offenbar gibt es zu einem Urteil manchmal mehrere Zeichen der zweiten Art.

Danke
Michael

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

    Zu unterscheiden sind Aktenzeichen und Fundstellen. Wenn die Gerichte eine Entscheidung in die sog. amtliche Sammlung aufnehmen - gibt es z.B. für alle Bundesgerichte, dann besteht ein vollständiges Zitat aus:
    Name des Gerichts
    Aktenzeichen
    Datum der Entscheidung
    Fundstelle in der amtlichen Sammlung.

    Aus den Aktenzeichen kann man zugleich noch ersehen, um welche Art von Verfahren es sich handelt.

    Beispiel (fiktives Zitat):

    BVerfG v. 10.12.1980, 2 BvF 12/77 in: BVerfGE 30, 255 würde bedeuten:

    Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat in einem Normenkontrollverfahren, das zwölfte aus 1977, auf Antrag von Verfassungsorganen am 10.12.1980 einen Beschluß gefaßt. Dieser wurde in der Amtlichen Entscheidungssammlung des Gerichts im 30. Band ab Seite 255 veröffentlicht. Z.B. hat Oppositions-Fraktion gegen einen Gesetz der Bundesregierung einen Antrag auf Normenkontrolle, d.h. Verfassungswidrigkeitserklärung eines Gesetzes, gestellt.

    • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
      Re^2: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

      Danke Felix,

      mit anderen Worten, man kann aus beiden Angaben, dem Aktenzeichen und der Fundstelle exakt herausbekommen, um was für ein Urteil es sich handelt. Ist es wahr, dass es manchmal mehrere Aktenzeichen gibt? Dann wäre wohl die Fundstelle an dem Gereicht, dass das Urteil gefällt hätte, die beste Identifikation, oder?

      Danke
      Michael

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

        Eine Entscheidung kann grds. immer nur ein Aktenzeichen, aber mehrere Fundstellen haben. So kann die Entscheidung ja sowohl in der Amtlichen Sammlung als auch den einschlägigen Zeitungen veröffentlicht sein. Beim Bundesverfassungsgericht kann es allerdings schon häufiger vorkommen, daß es mehrere Aktenzeichen für eine Entscheidung gibt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es mehrere Antragsberechtigte im gleichen Fall gibt, die unabhängig voneinander das Gericht anrufen (mehrere Verfassungsbeschwerden, mehrere Normenkontrollanträge). Das Gericht faßt dann die Verfahren zusammen und es ergeht dann eine einheitliche Entscheidung

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

          Beim Bundesverfassungsgericht kann
          es allerdings schon häufiger vorkommen,
          daß es mehrere Aktenzeichen für eine
          Entscheidung gibt.
          Genau das hatte mich ursprünglich verwirrt. Aber dennoch scheint mir wohl das Aktenzeichen das bessere Merkmal zur Unterscheidung und Kennzeichnung.

          Danke
          Michael

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Gerichtsurteils-Bezeichungen/Aktenzeichen

          Auch bei den unteren Gerichten kann man aus dem Az. erkennen, vor welchem Gericht das Verfahren anhängig war. Man kann sogar erkennen, in wievielter Instanz sich ein Verfahren befindet. So bedeutet z. b. das Aktenzeichen 1 C 5/99: Vor der Zivilabteilung eines Amtsgerichts ist es das 5. Verfahren, das 1999 begonnen hat. Diese Zahlen-Erklärung gilt eigentlich immer. Nur der Buchstabe ändert sich. So wird ein O in 1. Instanz beim Landgericht, ein S in II. Instanz beim Landgericht vergeben. Ein U
          wird beim Oberlandesgericht geführt und ein UF zeigt, daß es sich um ein zweitinstanzliches Verfahren eines Familiensenats beim OLG handelt. Diese Liste ist beliebig erweiterbar. Du siehst, man kann aus dem Az. unglaublich viel lesen.
          Gruß
          Gisela [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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