Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Jun 2001


Hallo,
wer weiss was zum Thema Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, nachdem ich 11Monate Zividienst gemacht habe?
Wenn ja wie hoch ist dieses? Ich habe vor dem Zivildienst mein Abitur beendet und war
einen Monat arbeislos gemeldet.
Auf dem Arbeitsamt, sagte man mir jetzt, dass ich kein Arbeitslosengeld bekommen würde,
da ich nicht 2 Monate arbeitslos vor dem Zivildienst war. Simmt das wirklich und ist das Gerecht, dass andere
die einen Monat später angefangen haben rund 1000DM Arbeitslosengeld bekommen und ich nicht eine Mark sehe?
Habe ich nicht irgendwie die möglichkeit(mit Rechtsanwalt o.ä.)doch noch Arbeitslosengeld zu bekommen?
Im Anschluß des ZD werde ich noch 2 Monate weiterbeschäftigt. besteht danach evtl. die Möglichkeit
Arbeitslosengeld zu beziehen?
Wohin kann ich mich wenden? die vom Arbeitsamt finde ich zu unfähig einen Rechtsanwalt aber gleich etwas
zu teuer. bitte helft ihr mir.

DANKE
Ronnjer

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

    Hallo,

    ich arbeite selber bei Arbeitsamt und ich kann nur sagen, daß Dir kein Unrecht angetan wurde.
    Das Recht wurde so geändert, daß die Alhi-B weggefallen ist. Somit hast Du keinen Anspruch und Vater Staat hat wieder einmal Geld gespart.
    Beschwerden dagegen bitte an Herrn Finanzminister Eichel oder Arbeitsminister Riester richten...;-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

      zu nächst vielen DAnk für die schnelle Antwort. Eine Frage noch bekommen meine Mitzivis die 2 Monate arbeitslos waren Arbeitslosengeld oder bekommt niemand mehr irgendetwas?
      tschö und danke

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

        deine Mitzivis müssen arbeitslos beim AA gewesen sein und dürfen vor Dienstantritt innerhalb von 2 Monaten nicht die Schule beendet haben.



        zu nächst vielen DAnk für die schnelle Antwort. Eine Frage
        noch bekommen meine Mitzivis die 2 Monate arbeitslos waren
        Arbeitslosengeld oder bekommt niemand mehr irgendetwas?
        tschö und danke

  2. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

    Hi,

    auf welchen Umstand begründest Du einen Anspruch?

    Da bisher kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von Dir gezahlt wurde finde ich es nur gerecht, dass kein Anspruch besteht. Ein Anspruch auf Sozialhilfe mag ggf. jedoch bestehen. Aber bei Versicherungen ist es allg. üblich, dass vor Inanspruchnahme von Leistungen Beiträge entrichtet werden. Sonst würde das System nicht funktionieren.

    Ich finde es gerecht.

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht

      Danke für eure Meinungen, Ich dachte, da ich als Zivi ja auch gearbeitet habe und somit auhc eingezahlt haben müßte sollte ich welches bekommen, aber ok es gingen hier nur die unterschiedlichsten Meinungen rum. naja die Gerüchteküche prodelt halt schnell mal auf.
      beste grueße

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