Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Jun 2001
Hallo,
wer weiss was zum Thema Zividienstrecht bzw. Arbeitsrecht.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, nachdem ich 11Monate Zividienst gemacht habe?
Wenn ja wie hoch ist dieses? Ich habe vor dem Zivildienst mein Abitur beendet und war
einen Monat arbeislos gemeldet.
Auf dem Arbeitsamt, sagte man mir jetzt, dass ich kein Arbeitslosengeld bekommen würde,
da ich nicht 2 Monate arbeitslos vor dem Zivildienst war. Simmt das wirklich und ist das Gerecht, dass andere
die einen Monat später angefangen haben rund 1000DM Arbeitslosengeld bekommen und ich nicht eine Mark sehe?
Habe ich nicht irgendwie die möglichkeit(mit Rechtsanwalt o.ä.)doch noch Arbeitslosengeld zu bekommen?
Im Anschluß des ZD werde ich noch 2 Monate weiterbeschäftigt. besteht danach evtl. die Möglichkeit
Arbeitslosengeld zu beziehen?
Wohin kann ich mich wenden? die vom Arbeitsamt finde ich zu unfähig einen Rechtsanwalt aber gleich etwas
zu teuer. bitte helft ihr mir.
DANKE
Ronnjer
