Das liebe Geld ...
Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 1999
[Der Text dieses Artikels ist nicht mehr verfügbar.]
[Der Text dieses Artikels ist nicht mehr verfügbar.]
Folgende Situation:
Studentin sucht sich neben ihren Studium
einen Job. Sie bekommt 20,- DM pro Std.
(schwarz).
Der Job gefällt ihr sehr gut und sie ist
auch sehr gut in dem was sie tut.
Ergo - Sie läßt ihr Studium ruhen und
verdient viel Geld (schwarz).
Nun sagt ihr Arbeitgeber: "Du das mit dem
schwarz-bezahlen geht nicht mehr."
So, hier endet nun nach meiner Rechtsauffassung das "illegale" Beschäftigungsverhältnis.
Bis hierher liegen lediglich "Offizialdelikte vor, also keinerlei privatrechtlich zu regelnde Sachverhalte.
Also sagt die klevere Studentin: "OK -
dann machen wir eben einen
Arbeitsvertrag."
Im Arbeitsvertrag soll ein Stundenlohn von
30, -DM stehen.
Wenn der Arbeitgeber dies wenigstens unter Zeugen (mündlich) akzeptiert hat, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen!!!
Geeinigt über DM 30.- pro Stunde (brutto)???
So - jetzt kommts.
Aufgrund der Steuerklasse würde sie jetzt
weniger verdienen als vorher.
Sie weigert sich - sie möchte mehr pro
Std. bekommen aber nicht unbedingt mehr
als sie vorher auch bekommen hat (also
20,- DM brutto gleich netto).
Keinesfalls über DM 36.- falls nicht explizit vorher gemeinsam errechnet!!!
Arbeitgeber verschleppt den
Arbeitsvertrag.
Verschleppen kann dieser höchstens die Unterschrift und die schriftliche Form.
Der Vertrag kommt auch mündlich oder faktisch zustande (z.B. der Arbeitgeber duldet die Tätigkeit in seinen Räumlichkeiten), wenn aus dem Verhalten der Vertragspartner ersichtlich ist, daß ein solches Arbeitsverhältnis vorliegen könnte.
Es kommt zu keiner Einigung. Studentin
arbeiet aber brav weiter und rechnet mit
gütlicher Einigung.
Arbeitgeber duldet die Tätigkeit???
Vertrag faktisch erfüllt...!
Arbeitgeber zahlt jetzt überhaupt nicht
mehr.
Studentin hört auf, will sie jedenfalls.
Arbeitgeber will dann auch nur noch die
20,- DM pro Std. zahlen und diese dann
versteuern.
Es waren doch 30.- DM brutto vereinbart, oder???
Studentin sauer!!!!
Hat sie ein Recht auf
a) 20,- DM pro Std. weiiterhin (schwarz)
darauf gibt es nie ein Recht...siehe mails der anderen...
b) ca. 36,- DM pro Std. falls versteuert
wird.
Nein, sondern genau die 30.- DM brutto, die abgemacht waren (z.B. durch Handschlag per Zeugen bestätigt)
Kann Sie den Arbeitgeber mit einer Klage
drohen, die auch Aussicht auf Erfolg hat?
Falls genügend Beweise vorhanden sind ja, allerdings wird dieser dann die Retourkutsche Strafanzeige zücken, bzw. damit drohen...jedoch schneidet sich der Gute damit selbst ins eigene Fleisch...
Vielen Dank für´s Lesen bis hierher.
Danke
Sandra Wubber
Hallo Sandra,
also, auch wenn hier alle motzen werden, versuchen wir doch mal Licht un ein solches Beschäftigungsverhältnis zu bringen...
...siehe oben!!!
Hi !
So blöde kann man doch gar nicht sein !
Denk doch mal nach, Mädel !
Du bescheißt den Staat und erwartest nun Hilfe von demselben.
Eigentlich kann ich Dir eine Klage nur empfehlen. Dann wird das wenigstens über die Zeitungen einer breiten Menge zugänglich gemacht.
100.000 Leute hätten echt was zu lachen.
An Deiner Stelle würde ich das Geld nehmen, das der AG Dir gibt und ganz friedlich sein.
Wer-Weiß-Was muß nämlich im Falle des Verdachts auf eine Straftat die Daten offenlegen. Über Deine E-Mail Adresse hat man Dich gleich.
Übrigens: Studium = Bildung, oder ?
Beschäftige Dich mal mit dem Fach "Betriebliche Steuern". Da kannst Du dann die Strafen gleich nachlesen.
Gute Besserung,
Mathias (der sich nicht erwischen läßt)
Wäre ja noch schöner, wenn Leute, die die Allgemeinheit durch Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben bescheissen, auch noch einen besonderen gesetzlichen Schutz geniessen würden.
Merke: Bei Schwarzarbeit macht sich nicht nur, wie so häufig vermutet, der Arbeitgeber strafbar.
Matthias
.... soll man jemanden (Studentin) der die Allgemeinheit mit Schwarzarbeit betrügt, auch noch mit Tips unterstützen??
Gruss Andreas
Wenn hier nur Fragen beantwortet werden dürfen, die 100% legal sind, dann wird es hier wohl nicht möglich sein, meine Existenz zu retten.
Danke an die Moral-Apostel und Ignoranten!!
Sandra Wubber.
also ich bin kein Moralapostel!
Aber aus Schwarzarbeit ergeben sich leider keinerlei Ansprüche, die man durchsetzen kann.
Ein Recht auf den gleichen Nettolohn wenn du legal beschäftigt bist hast du nicht.
Aber du wärst immerhin sozialversichert.
Sorry!
Ivo
Was studiert wohl ein Mensch, der so etwas auch noch veröffentlicht?
munter bleiben
Hubert
P.S.: Wenn einem (unehrlichen) Finder das Gefundene geklaut wird, schaltet er dann die Polizei ein?
Hallo Sandra, bei Schwarzarbeitsverhältnissen gibt es keine juristisch durchsetzbaren Ansprüche, ohne auch sich selbst zu schaden. Wäre der Nettolohn nach Steuern der gleiche wie der 'BAT'-Lohn, würde sich die Schwarzarbeit als solche auch erübrigen.
Grüsse Dieter
wenn sie sich in den eigenen schwanz beissen will, soll sie den arbeitgeber verklagen.
Roland