Hallo Klaus!
Wenn man dann noch "warnt", und es gibt einen unglücklichen
Zwischenfall (z.B. der Gegner fällt unglücklich), hat man
miese Karten...
JEIN! Jedermann steht das Recht zu, ich betone es, in
berechtigten Fällen sich seiner Haut zu wehren bzw. einem
Dritten in Not beizustehen. Dabei spielt es überhaupt keine
Rolle, ob der Notwehrberechtigte (Nothilfe analog!), ein
Preisboxer, Karateexperte oder sonst was ist. Leute, die
Kampfsport gelernt (lernen) haben die Pflicht, egal ob Dan
oder drunter, dem Gegenüber zu warnen, daß es nun gefährlich
für den Angreifer wird.
Ich bin im Bereich Kampfkunst nicht ganz unvorbelastet. Als ich 19 Jahre alt war, kam ich mal in die saublöde Situation, dass ich Held spielen wollte. In meiner Lieblingslokalität ging ein Typ mit einem Billiardqueue auf ein Mädchen los. Da ich mit meinen 19 Jahren ja den tollen Hecht spielen musste, habe ich mich vor sie gestellt und ihn "gewarnt". Daraufhin griff er mich an - was mir eine Verurteilung wegen Körperverletzung brachte! Das Dumme war, dass er drei Zeugen hatte, ich nur einen...
Heute würde ich vermutlich versuchen, die Frau zu schnappen und mit ihr das Weite zu suchen!
Deshalb warne ich nicht mehr! Allerdings versuche ich auch (vor allem nach diesem Fall), jeder körperlichen Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Frei nach dem Motto: Ein verhinderter Kampf ist ein gewonnener Sieg (Laotse)
Ich wiederhole noch mal, wenn ich mich berechtigt iS des
Gesetzes wehre, dann darf ich auch andere Waffen, außer die
Fäuste einsetzen; also schießen, mit dem Messer zustechen oder
dem anderen mit dem Prügel den Scheitel nachziehen. Wenn dabei
der Angreifer hinterher im Krankenhaus oder Leichenhalle
landet, ist letztlich egal. Das hat schon vor grauer Vorzeit
der Gesetzgeber in Kauf genommen. Natürlich habe ich als
Verteidiger grundsätzlich die Pflicht eine Abwehrmaßnahme
anzuwenden, die am Wenigsten schadet. Doch wenn mir einer an
die Gurgel geht, habe ich keine Hemmungen, dem die Nieren zu
zerlegen (das anzuwenden bedarf AUCH einer vorherigen
Ausbildung!).
Das sieht in der Theorie so klar aus, aber ich habe halt nicht so tolle Erfahrungen mit unseren Gerichten (ok, war eigentlich nur eins) gemacht. Es wurde damals so ausgelegt, dass er den Knüppel ja nur nahm, um ein ausgewogenes Kräfteverhältnis herzustellen! Ich hätte ihn ja entwaffnen können, und alles wäre gut gewesen. Dass man jemanden nur bedingt entwaffnen kann, ohne ihn zu verletzen, konnte ich dem Richter nicht klar machen!
Außerdem, ich machte die Feststellung, daß gut ausgebildete
Kampfsportler wesentlich weniger angriffslustig sind, als
Leute, die in der ....-Zeitung das Wort Judo oder Karate
richtig abgeschrieben haben. Das hat auch was mit der
Selbstsicherheit im Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit
zu tun.
Das sollte die Regel sein - es ist auch meistens so! Allerdings habe ein Mitglied der deutschen Shotokan-Karatemannschaft (DJKB) kennengelernt, der auf Ärger immer richtig scharf war! Es war zwar nur einer von acht, aber ich möchte mir nicht vorstellen, wie seine Schüler so drauf sind!
Ich bin in einem Verein "groß" geworden, in dem es normal war, dass bestimmte Techniken (ich rede hier absichtlich nicht von ominösen Geheimtechniken - das ist Quatsch) erst gelehrt wurden, wenn eine gewisse Ausbildung und Reife zu erkennen war.
Wenn ich mir heute (vielleicht fallen sie mir auch erst heute auf...) viele Clubs (gerade in einer bestimmten Richtung, die ich hier mal nicht nenne - es soll ja auch guter Vereine in dieser chinesischen Stilrichtung geben, die gewisse Traditionen achten), die jedem Neuling haarsträubend gefährliche Sachen beibringen!
Wer mir diese Auffassung nicht glaubt, möge bitte die jur.
Kommentierung der einschlägigen Paragraphen nachlesen = § 227
BGB, § 32 StGB.
Sollte ich mich mal reinlesen! Ist vielleicht eh eine gute Idee, das mal auszudrucken und im Verein zu verteilen....
Als ich damals den Typen eine "Flugreise" verschaffte, hatte
ich keine jur. Ausbildung. Aber, ich habe desöfteren darüber
nachgedacht, auch im Nachhinein hatte ich richtig gehandelt.
Natürlich hast Du richtig gehandelt! Auch ich bin der Meinung (auch heute noch), dass ich damals nichts falsch gemacht habe! Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das Gleiche!
Der damalige Vorgang war sehr brenzlig für meine Bekannte und
mich (es sah so aus, daß es auf eine Vergewaltigung
hinausläuft). Ich vermute, außer einigen blauen Flecken hat
der Typ nicht viel abbekommen. Vielleicht hat er danach die
Erkenntnis gewonnen, daß es nicht ganz ungefährlich ist,
Pärchen angezugreifen.
Bei unserer örtlichen Kirmes ist meiner Frau vor einigen Jahren etwas ähnliches (wenn auch nicht soo krass) passiert. Ein Typ hat ihr an die Brust gefasst. Sie hat ihn daraufhin ungehauen, und die Polizei war direkt zur Stelle und hat ihn (nicht ohne süffisant zu grinsen) einkassiert. Nur leider ist die Polizei nicht immer direkt vor Ort (wie sollte sie auch?).
Grüße
Guido, der hier vom eigentlichen ürsprünglichen Thema ziemlich abdriftet