Mietminderung

Hallo Markus,

Nun möchte ich gerne wissen,
ob wir ein Recht auf Mietminderung haben,
da wir den Balkon nicht nutzen konnten und
die Arbeiten natürlich auch Lärm machen.

„Recht auf Mietminderung“ ist immer so eine Sache. Eigentlich wird über jeden Einzelfall gesondert entschieden, allerdings kann man sich in der Größenordnung an bisherigen, vergleichbaren Fällen orientieren.

Am besten informierst Du Dich beim Mieterbund. Denn wenn man einen Teil der Wohnung (und dazu gehört ja auch der Balkon) nicht nutzen kann, und auch bei Lärmbelästigung, sollte eine Mietminderung drin sein. Der Mieterbund kennt sicherlich vergleichbare Fälle und kann Dir eine Orientierung geben.

Aber, erwarte nicht, daß ihr nun die Hälfte der Miete sparen könnt! Der Balkon macht ja nur einen geringen Anteil der Gesamtwohnfläche aus, und dementsprechend gering wird die Minderung ausfallen (in Prozent von der Kaltmiete).
Punkt Lärm: Wenn ihr tagsüber nicht da seid, der Lärm aber sicher hauptsächlich tagsüber „anfällt“, wird gerechnet, wieviele Stunden von 24 euch das wirklich stört.

Ich schätze mal, 5 % sind drin. Aber erkundige Dich bitte genauer.

Und: wenn die Arbeiten schon vorbei sind, ist der Zug abgefahren! Denn dann besteht ja keine Beeinträchtigung mehr. Im nachhinein ist die Mietminderung nicht mehr möglich.

Tschüssi
Cora