Nochmals Thema Kostenvoranschlag

Hi zusammen,

ich hatte bereits weiter unten einen Betrag gepostet, wo’s um die Schadensbehebung nach einem kleinen Auffahrunfall geht. Mittlerweile hab ich den Kostenvoranschlag von meinem Unfallgegner bekommen. Das dort die anfallenden Materialkosten samt Werkstattstunden aufgelistet werden - ist OK. Lediglich der Punkt Ersatzwagen für satte 2 Tage macht mich etwas stutzig. Es handelt sich offensichtlich um einen Zweitwagen (16 Jahre alt: 40000 km!!!), so daß ich mir echt nicht denken kann, dass der gute Herr so etwas in Anspruch nehmen würde, wenn er denn mal den Wagen reparieren täte. Hab ich auch diese Kosten zu tragen, auch wenn mein Unfallgegener zugesteht, die Reparaturen an seinem Wagen nicht durchzuführen?

Besten Dank!
Andreas

p.s. ich hoffe, ich bin noch im richtigen Forum für solche Fragen. Vielleicht sollte ich besser im „Auto“-Forum anfragen …


Hallo Andreas (?),

der Nutzungsausfall steht ihm zu. Wofür braucht er denn einen Zweitwagen? Für seine Frau? Weil er mit dem anderen nur dienstliche Fahrten durchführt und diesen auch steuerlich anders absetzt? Egal, du wirst den Grund nicht herausfinden und Fakt ist, er konnte den Wagen 2 Tage lang nicht nutzen, also Nutzungsausfall. Dafür gibt es ja nach Autogröße Pauschalen und die bekommt er erstattet. Tut mir leid, dir nichts anderes mitteilen zu können.

Was du probieren könntest, dass du ihm den Nutzungsausfall zahlst, aber nur dann, wenn er die Rechnung vorlegt. Aber ich denke, das wirst du nicht schaffen und die 100 DM oder so machen den Kohl nicht fetter. Du wirst hochgestuft, wenn du den Schaden nicht zurückkaufst. Und da spielt keine rolle, ob der Schaden 2000 DM oder 40.000 DM gekostet hat. :smile:

Gruß
Marco

p.s. ich hoffe, ich bin noch im richtigen Forum für solche
Fragen. Vielleicht sollte ich besser im „Auto“-Forum anfragen

Eher Versicherung… da es ein Haftpflichtversicherungsschaden ist :smile:

PPS: Schaden nun schon endlich deiner Versicherung gemeldet? Dann regelt die den Kram. :smile:

Moien!

An Deiner Stelle würde ich den Kostenvoranschlag bezahlen, allerdings ohne die Summe für den Ersatzwagen! (Allerdings bleibe es weiterhin besser, wenn du alles über die Versicherung laufen läßt).

Ein Ersatzwagen steht dir auch bei einer Reparatur nicht so ohne weiteres zu - es muß schon nachgewiesen werden können, daß der Wagen so dringend benötigt wird (z. B. für den Arbeitsweg). Dies ist natürlich unmöglich, wenn der Wagen nicht repariert wird!

Von daher klammere halt den Teil aus und laß es darauf ankommen, ob die Reparatur ausgeführt wird.

Bernd

Hi Andreas,

es ist richtig, was Marco sagt. Allerdings mit einer Ergänzung:
Nach der Rechtsprechung brauchst du einen Ersatzwagen im Rahmen einer Nutzungsausfallentschädigung nur zu bezahlen, wenn das verunfallte Fahrzeug tatsächlich repariert worden ist.
Der Anspruchsteller muß dies nachweisen, entweder durch Vorlage der Reparaturrechnung oder durch ein Kurzgutachten in Form einer Besichtigung durch einen Sachverständigen, der bescheinigt, dass das Fahrzeug repariert worden ist.
Andernfalls kannst du die Bezahlung der Leihwagenrechnung verweigern.

Gruß,
Francesco