Aufsuchen der Bank während der Arbeitszeit

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Aug 1999

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5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Ich habs!!!!!!!!!!!!

    Es ging in dem Artikel um die Einführung einer „Kontostunde“, die es dem AN gestattet, die Bank zur Abhebung des Lohnes während der Arbeitszeit aufzusuchen (BAG, BB94,140). Voraussetzung ist allerdings, daß zwischen den anfallenden Gebühren bzw. dem Besuch der Bank und der Einführung der bargeldlosen Entgeltzahlung ein notwendiger Zusammenhang besteht (BAG, BB94,140

  2. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Re: Aufsuchen der Bank während der Arbeitszeit

    Hallo Bärbel,

    bisweilen glaubt man gelesen zu haben, was man lesen WOLLTE und nicht exakt das, was geschrieben stand: Nach meinem Kenntnisstand bezieht sich die Entscheidung auf den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, wenn jemand auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle einen Abstecher zu "seiner" Bank macht. Wird das Entgelt bargeldlos überwiesen, so ist dem (der) Arbeitnehmer(in) der "Kontrollgang" (außerhalb der Arbeitszeit) zuzugestehen und dieser somit versichert.

    Wenn es tatsächlich ein Urteil in Deinem Sinne gibt, lass es mich wissen, damit ich mir bei einer möglichst entfernten Bank mein Girokonto einräume (Was ist eigentlich mit den Kunden sog. Direktbanken? Dürfen die früher nach Hause, um bei ihrer Bank anzurufen odgl.?).

    munte rbleiben


    Hubert

  3. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes???

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    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes???

      [Der Text dieses Artikels ist nicht mehr verfügbar.]

      • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
        Re^2: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes???

        ..Während der Arbeitszeit ist das jedoch
        auch hier nicht erlaubt.
        Die Regelung bestand aber viele Jahre. Einmal im Monat durfte ein Beschäftigter der Freien und Hansestadt Hamburg früher Feierabend machen, um zur Bank zu gehen. Der Grund lag einerseits in der "Bringepflicht" des Arbeitgebers für das Gehalt und anderseits in den früheren Öffnungszeiten der Banken und Sparkassen. Durch die gleitende Arbeitszeit der meisten Mitarbeiter und flexiblere Öffnungszeiten der Banken war der Bedarf nicht mehr gegeben. Die Regelung wirde schon vor mehreren Jahren ersatzlos gestrichen.
        Gruß Norbert

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