Aufsuchen der Bank während der Arbeitszeit
Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Aug 1999
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Es ging in dem Artikel um die Einführung einer „Kontostunde“, die es dem AN gestattet, die Bank zur Abhebung des Lohnes während der Arbeitszeit aufzusuchen (BAG, BB94,140). Voraussetzung ist allerdings, daß zwischen den anfallenden Gebühren bzw. dem Besuch der Bank und der Einführung der bargeldlosen Entgeltzahlung ein notwendiger Zusammenhang besteht (BAG, BB94,140
Hallo Bärbel,
bisweilen glaubt man gelesen zu haben, was man lesen WOLLTE und nicht exakt das, was geschrieben stand: Nach meinem Kenntnisstand bezieht sich die Entscheidung auf den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, wenn jemand auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle einen Abstecher zu "seiner" Bank macht. Wird das Entgelt bargeldlos überwiesen, so ist dem (der) Arbeitnehmer(in) der "Kontrollgang" (außerhalb der Arbeitszeit) zuzugestehen und dieser somit versichert.
Wenn es tatsächlich ein Urteil in Deinem Sinne gibt, lass es mich wissen, damit ich mir bei einer möglichst entfernten Bank mein Girokonto einräume (Was ist eigentlich mit den Kunden sog. Direktbanken? Dürfen die früher nach Hause, um bei ihrer Bank anzurufen odgl.?).
munte rbleiben
Hubert
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..Während der Arbeitszeit ist das jedoch
auch hier nicht erlaubt.
Die Regelung bestand aber viele Jahre. Einmal im Monat durfte ein Beschäftigter der Freien und Hansestadt Hamburg früher Feierabend machen, um zur Bank zu gehen. Der Grund lag einerseits in der "Bringepflicht" des Arbeitgebers für das Gehalt und anderseits in den früheren Öffnungszeiten der Banken und Sparkassen. Durch die gleitende Arbeitszeit der meisten Mitarbeiter und flexiblere Öffnungszeiten der Banken war der Bedarf nicht mehr gegeben. Die Regelung wirde schon vor mehreren Jahren ersatzlos gestrichen.
Gruß Norbert