Wenn ein befristeter Vertrag besteht, und der Arbeitnehmer in dieser Zeit länger krank geschrieben wird (Hüftoperation):
a) verlängert sich der Vertrag um diese Zeit?
b) darf der Vertrag dann einfach auslaufen (riecht im konkreten Fall ein bißchen „nach altershalber aussortieren“)
Für Tipps und evtl. Gerichtsurteile dankbar:
Oliver
Wenn ein befristeter Vertrag besteht, und der Arbeitnehmer in
dieser Zeit länger krank geschrieben wird (Hüftoperation):
a) verlängert sich der Vertrag um diese Zeit?
b) darf der Vertrag dann einfach auslaufen (riecht im
konkreten Fall ein bißchen „nach altershalber aussortieren“)
Hallo Oliver,
warum sollte sich durch die Erkrankung etwas am Vertrag ändern? Der Vertrag und dessen Befristung wird dadurch nicht berührt, denn er besteht ja während der Erkrankung weiter.
Gerüche werden nicht berücksichtigt. Wenn eine Beendigung nach Ablauf einer Zeit vereinbart war, ohne daß es einer Kündigung bedarf, dann läuft die Sache bis zum Stichtag und ist damit erledigt.
Gruß
Wolfgang
Hallo Oliver,
ein befristeter Arbeitsvertrag läuft immer aus, wenn er nicht von beiden Parteien verlängert wird. Krankheit ist kein Grund zur Fristverlängerung.
Übrigens ein Grund, weshalb befristete Arbeitsverträge von Gewerkschaften kritisiert werden.
Grüße
Michael
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Gewerkschaften…
Hi Michael!
ein befristeter Arbeitsvertrag läuft immer aus, wenn er nicht
von beiden Parteien verlängert wird. Krankheit ist kein Grund
zur Fristverlängerung.
Übrigens ein Grund, weshalb befristete Arbeitsverträge von
Gewerkschaften kritisiert werden.
Warum? Wenn vor der Krankheit vernünftige Arbeit geleistet wurde, besteht doch in der Regel (es sei denn, die Befristung läuft auf zwei Jahre) die Möglichkeit der Verlängerung!
Und wenn der AG wegen Krankheit kündigen will, hat er ja die Probezeit (ok, ist in der Regel nur 6 Monate - aber Pech haben kann man auch in diesen 6 Monaten…)
Grüße
Guido
Hallo Guido,
Warum? Wenn vor der Krankheit vernünftige Arbeit geleistet
wurde, besteht doch in der Regel (es sei denn, die Befristung
läuft auf zwei Jahre) die Möglichkeit der Verlängerung!
Das eine Möglichkeit der Verlängerung besteht ist klar. Es gibt sogar Arbeitgeber (darunter meiner) die einen Arbeitnehmer unbefristet übernehmen wenn dieser krank war oder sogar noch ist.
Und wenn der AG wegen Krankheit kündigen will, hat er ja die
Probezeit (ok, ist in der Regel nur 6 Monate - aber Pech haben
kann man auch in diesen 6 Monaten…)
Hier ist zu kritisieren, dass, wie Du auch weißt, der befristete Arbeitsvertrag bis zu dreimal höchstens 24 Monate verlängert werden kann. Das Kündigungsschutzgesetz wird meiner Meinung nach, nach 6 Monaten unterlaufen (§ 14 Teilzeit und Befristungsgesetz).
Wie gesagt, ich kritisiere nicht pauschal alle Arbeitgeber, sondern, dass hier durch ein Gesetz, ein anderes aufgeweicht wird. Und es gibt halt auch Arbeitgeber, die diese Lücke erkannt haben und auch konsequent nutzen.
Grüße
Guido
Grüße auch
Michael
TzBfG - mein Lieblingsgesetz 
Hi Michael!
Das eine Möglichkeit der Verlängerung besteht ist klar. Es
gibt sogar Arbeitgeber (darunter meiner) die einen
Arbeitnehmer unbefristet übernehmen wenn dieser krank war oder
sogar noch ist.
Soll es geben! Ich meinte nur: Ein befristeter Arbeitsvertrag wird von seriösen AG geschlossen, um den Mitarbeiter ausgiebig zu testen (da reichen unter Umständen keine 6 Monate!). Und wenn ein Arbeitnehmer nach dem halben Jahr langfristig krank wird, kann der AG sich unter Umständen noch kein Urteil erlauben. Da halte ich eine Verlängerung der Befristung absolut ok!
Hier ist zu kritisieren, dass, wie Du auch weißt, der
befristete Arbeitsvertrag bis zu dreimal höchstens 24 Monate
verlängert werden kann. Das Kündigungsschutzgesetz wird meiner
Meinung nach, nach 6 Monaten unterlaufen (§ 14 Teilzeit und
Befristungsgesetz).
Bingo! Dieses TzBfG ist mein neues Lieblingsgesetz (IRONIE). Ich kenne kein anderes Gesetz, das derart schwammig und inkonsequent formuliert ist. Soo viele Ausnahmen und Schlupflöcher finde ich schon fast peinlich! Ich hoffe nur, dass da möglichst schnell ein paar Urteile kommen!
Wie gesagt, ich kritisiere nicht pauschal alle Arbeitgeber,
sondern, dass hier durch ein Gesetz, ein anderes aufgeweicht
wird. Und es gibt halt auch Arbeitgeber, die diese Lücke
erkannt haben und auch konsequent nutzen.
Da stimme ich Dir absolut zu! Auch aus anderer Sicht: Wenn ich vor 10 Jahren mal einen Schüler für einen Ferienjob beschäftigt habe, darf ich ihm heute keinen befristeten Arbeitsvertrag mehr geben - das ist doch (sorry) hohl!
Ich persönlich stehe befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich (dass es schwarze Schafe gibt bestreite ich nicht) positiv gegenüber! Was bringt mir ein Job, der mir absolut nicht liegt?! Seriöse AG sagen dem AN nicht erst am letzten Tag: Ätsch! Du bist ab morgen arbeitslos!
Wenn ich das vorher weiß, habe ich die Möglichkeit, mich woanders umzuschauen!
Ich selbst habe hier mit einem befristeten Arbeitsvertrag angefangen - nach Ende der Befristung ist es bei uns sogar üblich, das Gehalt anzuheben! Ist übrigens eine klasse Motivation für den Mitarbeiter!
Grüße
Guido, der es klasse findet, dass sich ein Betriebsrat so in der Materie auskennt, wie Du (ich habe da leider ganz furchtbare Erfahrungen!)
Hallo Guido,
obwohl wir nun ziemlich vom Thema weg sind, hat es mich doch noch gejuckt, noch einmal zu antworten.
Soll es geben! Ich meinte nur: Ein befristeter Arbeitsvertrag
wird von seriösen AG geschlossen, um den Mitarbeiter ausgiebig
zu testen (da reichen unter Umständen keine 6 Monate!).
Kommt stark auf die Tätigkeit an. Ich hab es bei meinem Arbeitgeber mit einem Betrieb zu tun, der viele gewerbliche ungelernte Arbeitnehmer beschäftigt. Da haben wir Probezeiten von 3 Monaten vereinbart, und dass ist durchaus ausreichend.
Natürlich gibt es Jobs die längere Testzeiten erfordern, da sind wir uns einig.
Und
wenn ein Arbeitnehmer nach dem halben Jahr langfristig krank
wird, kann der AG sich unter Umständen noch kein Urteil
erlauben. Da halte ich eine Verlängerung der Befristung
absolut ok!
Eine Meinung.
Bingo! Dieses TzBfG ist mein neues Lieblingsgesetz (IRONIE).
Ich kenne kein anderes Gesetz, das derart schwammig und
inkonsequent formuliert ist. Soo viele Ausnahmen und
Schlupflöcher finde ich schon fast peinlich! Ich hoffe nur,
dass da möglichst schnell ein paar Urteile kommen!
Ich glaube, dass ist ein Problem unserer Zeit, Blüms Arbeitszeitgesetz ist genauso nach allen Seiten schön, wie Riesters Teilzeitgesetz. Man will halt keinem wehtun und nach jeder Seite etwa zu verkaufen haben.
Da stimme ich Dir absolut zu! Auch aus anderer Sicht: Wenn ich
vor 10 Jahren mal einen Schüler für einen Ferienjob
beschäftigt habe, darf ich ihm heute keinen befristeten
Arbeitsvertrag mehr geben - das ist doch (sorry) hohl!
Nach sechs Monaten darfst Du wieder (§ 14 Abs.3). Danch ist anzunehmen das kein sachlicher Zusammenhang zwischen den Arbeitsverträgen mehr besteht. Meiner Interpretation nach kann man dann wieder befristen. Aber Du hast Recht, ein Urteil dazu würde die Sache durchsichtiger machen.
Ich persönlich stehe befristeten Arbeitsverträgen
grundsätzlich (dass es schwarze Schafe gibt bestreite ich
nicht) positiv gegenüber! Was bringt mir ein Job, der mir
absolut nicht liegt?! Seriöse AG sagen dem AN nicht erst am
letzten Tag: Ätsch! Du bist ab morgen arbeitslos!
Wenn ich das vorher weiß, habe ich die Möglichkeit, mich
woanders umzuschauen!
Ich bleibe kritisch, deshalb aber kein Streit.
Ich selbst habe hier mit einem befristeten Arbeitsvertrag
angefangen - nach Ende der Befristung ist es bei uns sogar
üblich, das Gehalt anzuheben! Ist übrigens eine klasse
Motivation für den Mitarbeiter!Grüße
Guido, der es klasse findet, dass sich ein Betriebsrat so in
der Materie auskennt, wie Du (ich habe da leider ganz
furchtbare Erfahrungen!)
Für Lob bin ich immer empfänglich
). Viel von dem Wissen hat übrigens mein Arbeitgeber bezahlt, Stichwort § 37 Abs.6 Betr.VG
)
Ich find es übrigens auch gut, das sich ein Unternehmensberater auskennt. Da kenn ich auch ganz andere. Es gibt halt überall so’ne und so’ne.
Viele wissen nichts, mit denen kann man dann wenigstens noch diskutieren.
Einige wollen aber nichts wissen und bei denen muss man immer alles durchkämpfen.
Mit Grüßen
Michael
Dann will ich auch noch mal 
Hallo Michael,
Bingo! Dieses TzBfG ist mein neues Lieblingsgesetz (IRONIE).
Ich kenne kein anderes Gesetz, das derart schwammig und
inkonsequent formuliert ist. Soo viele Ausnahmen und
Schlupflöcher finde ich schon fast peinlich! Ich hoffe nur,
dass da möglichst schnell ein paar Urteile kommen!Ich glaube, dass ist ein Problem unserer Zeit, Blüms
Arbeitszeitgesetz ist genauso nach allen Seiten schön, wie
Riesters Teilzeitgesetz. Man will halt keinem wehtun und nach
jeder Seite etwa zu verkaufen haben.
Ich wäre eher geneigt zu sagen: Nach allen Seiten unschön. Wir nehmen hier jedes Jahr am Jahresabschlussseminar der Haufe Akademie teil. Da werden halt die Änderungen für das nächste Jahr vorgestellt und erläutert (zumindest versucht!).
Als wir beim Thema Arbeitsrecht ankamen und der Dozent (Arbeitsrichter) aufs TzBfG zu sprechen kam, konnte er sich gesammelten Zynismus nicht verkneifen.
Nach sechs Monaten darfst Du wieder (§ 14 Abs.3). Danch ist
anzunehmen das kein sachlicher Zusammenhang zwischen den
Arbeitsverträgen mehr besteht. Meiner Interpretation nach kann
man dann wieder befristen. Aber Du hast Recht, ein Urteil dazu
würde die Sache durchsichtiger machen.
Ja - Urteile! Wenn ich mir §14, Abs.2, Satz 2 ansehe, interpretiere ich es anders…
Ich bleibe kritisch, deshalb aber kein Streit.
Kritisch zu sein ist jedem nur anzuraten! Ich habe deshalb auch erstmal mit ein paar Leuten der Belegschaft hier geredet, um rauszufinden, wie mit den Befristungen hier umgegangen wird…
Für Lob bin ich immer empfänglich
). Viel von dem Wissen
hat übrigens mein Arbeitgeber bezahlt, Stichwort § 37 Abs.6
Betr.VG)
Es ist eine Sache, dass sich Betriebsräte zu Bildungsveranstaltungen begeben (ich habe das Betr.VG gerade nicht vorliegen, aber ich denke, dass Du darauf hinaus willst) - eine ganz andere ist es, sich auch wirklich etwas lehren zu lassen! In meinem Ex-Unternehmen war es lider so, dass die Betriebsräte zum überwiegenden Teil die Politikermentalität hatten: Ich bin jetzt gewählt, also passiert mir erst mal nix… Versprechungen und blöde rumlabern kann ich dann vor der nächsten Wahl wieder…
Ich find es übrigens auch gut, das sich ein
Unternehmensberater auskennt. Da kenn ich auch ganz andere. Es
gibt halt überall so’ne und so’ne.
Unternehmensberater ok - aber dafür habe ich null Ahnung von Marketing, Finanzierung, etc. Dafür gibt es hier im Haus andere Leute…
Ich finde übrigens einen nicht gerade geringen Teil der Steuerberater eher peinlich. Wir haben eine Großzahl von Kunden mit maximal 30 Beschäftigten, die zu uns wechselten, weil deren Steuerberater großen Mist gebaut hat.
Viele wissen nichts, mit denen kann man dann wenigstens noch
diskutieren.
Solange sie diskussionsbereit sind, und sich auch mal belehren lassen…
Einige wollen aber nichts wissen und bei denen muss man immer
alles durchkämpfen.
Das sind dann meist die, welche schnell von der Bildflächer verschwinden!
Grüße
Guido