Lizenzrecht bei Microsoft

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Jul 2001

Hallo Experten,

in der PC-Welt 5/01 , S. 82 steht zum Thema "Programmpakete teilen" folgendes:

'In manchen Lizenzverträgen von Office-Paketen steht, dass ich die Programme nicht getrennt einsetzten darf. Also etwa die Textverarbeitung und Tabellenkalkulation im Büro, das Päsentationsprogramm zu Hause. Ist das zulässig?'

Antwort darauf:
'Derartige Klauseln sind unwirksam. Sie dürfen ihr Office-Paket aufsplitten und die einzelnen Anwendungen auf verschiedenen Rechnern nutzen.'

Jetzt gibt es in meiner Firma einen "Select-Vertrag" mit der Firma PC-Ware als Microsoft-Vertriebspartner, in dem steht folgendes:

"Für jede erworbene Lizenz darf der Lizenznehmer eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer, einer Arbeitsstation, einem Terminal, einem LAptop, einem PAger, einem "Smart Phone" oder einem anderen digitalen elektronischen Gerät ("Computer") installieren, nutzen, darauf Zugriff nehmen, zeigen, laufen lassen oder anderweitig gebrauchen ("LAUFEN"). Der Hauptbenutzer/in des Computers, auf dem eine Kopie der Software LÄUFT, kann eine zweite Kopie für seine/ihre ausschließliche Benutzung auf einem Heim- oder tragbaren Computer anfertigen."

Die Fa. PC-Ware meint, dass die Update-Pfade für Kunden "draußen" und für Select-Kunden nicht unbedingt identisch sind.

Meine Frage:
Heisst das, dass ich entsprechend dem Artikel in der PC-Welt als privater Lizenzbesitzer zwar die Komponenten des Office-Paketes teiles kann und einige davon auf ein dienstliches Gerät installieren kann, aber andersherum nicht; wenn ich die Lizenz als Fa. über einen Select-Vertrag erworben habe, kann ich die Komponenten nicht teilen?

Danke für eure Antworten. Josi

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