Schulrecht?
Von: , Frage gestellt am Sa, 20. Nov 1999
hallo
ich habe eine Frage was in Richtung Schulordnung/-gesetz geht. Und zwar: Heute sind wir 7 Minuten zu spät zum Sportunterricht erschienen. Wir wurden trotz mehrmaligen klopfen nicht in die Halle gelassen. Nach dem wir uns eine Person gefunden haben die uns die Tür öffnet wurden wir sehr unfreundlich der Halle verwiesen. Ich ließ mich aber nicht rausschicken und sagte ihr das ich das recht auf Unterricht - stimmt das?- habe und ob sie den Grund für unsere Verspätung nicht erst einmal hören wollte. Nach dem ich ihr schilderte das wir unsere Sportsachen erst holen mußten (in 1km entfernten Leichtathletikhalle) und das dann die Tür des Vorraumes der Halle ein paar Minuten verschlossen war und das wir uns dann noch umziehen mußten sagte sie das, dass keine Gründe des zu spät kommens sind. Sinnlos oder? Nach dem sie uns sagte das wir im hospitieren können aber keinen Ball(Volleyball) in die Hände nehmen dürfen und mit zwei Fehlstunden bestraft werden sind wir dann doch gegangen und haben es uns in der Stadt gut gehen lassen. Was wäre wenn uns in dieser Zeit etwas passiert wäre?
Darf sie uns vom Unterricht suspendieren? Wobei mit einfließen muß das wir in Klassenstufe 12 sind und zur Zeit eine menge an Kursarbeiten etc. schreiben. Somit nicht am Dienstag beim Training an unsere Sportsachen für Do. denken sie mit nach Hause zu nehmen. Ein weites Argument ist das wir jede dieser Trainingseinheiten brauchen, da wir schon im Januar Prüfung dieser Sportart haben und uns somit wichtiges Techniktraining fehlt.
Ich hoffe ihr konntet meiner Darstellung folgen. Erwähnenswert wäre das ich am Sportgymnasium lerne und trainiere. Meine erste Sportart ist Leichtathletik die zweite Sportart ist -wahlweise- bei mir Volleyball.
Wie könnte ein möglicher Beschwerdebrief aussehen und welche Rechte haben wir als (zuspätgekommene )Schüler und die Lehrer
Danke für euere Antwort
