Krankenversicherungs - Kostenerstattung

hallo jochen,

ich war auch mal in einer privat-klinik,
obwohl die „normal-krankenhaeuser“ diese
op auch durchgefuehrt haetten. ich bin
aber nur auf dem differenz-betrag
sitzengeblieben.

du solltest auf jeden fall mit der
versicherung auf einer sachlichen ebene
diesen deal versuchen.
mach einfach den vorschlag deinerseits,
dass ihr den differenzbetrag selbst
zahlen werdet.

viel glueck, sabine

Wir haben schon nachgefragt, ob der
Mindestbetrag uebernommen wird. Dies wurde
leider abgelehnt.

Lieber Jochen,
die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt den Bestimmungen des Sozialrechts, die entsprechenden Vorschriften für sog. Nichtvertragsbehandler ( Privataerzte und - kliniken ) sind leider eindeutig. Etwas anderes waere nur denkbar, wenn dir der Nachweis gelingen koennte, dass eine bestimmte Behandlung tatsächlich nicht von Vertragskliniken angeboten wird und diese Spezialbehandlung auch notwendig war. Ich hoffe, du hast keine Widerspruchsfrist versäumt, dann kannst du Klage beim Sozialgericht erheben ( kostenlos, zunächst kein Anwaltszwang, aber dringend zu empfehlen). Ich kann dich nur zu diesem Schritt ermuntern, denn nichts hassen die Schreibtischtäter in den Kassenverwaltungen und deren Büttel vom sog. MED. DIENST mehr als die zusätzliche Arbeit mit solchen Verfahren. Vielleicht ist so zumindest ein Vergleich drin, wenn du dann die Klage zurückziehst.