Informationen an das Gericht

Mein Arbeitgeber ist von einem ehemaligen Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht verklagt worden - es geht um noch ausstehende Zahlungen an den Ex-Mitarbeiter. Ich weiß, dass die Firma bei mehreren Ehemaligen noch Schulden hat und dies fast schon prinzipiell so gemacht wird. Auch werden wir hier unter Druck gesetzt, für den Arbeitgeber auszusagen, da sonst „unangenehme Konsequenzen“ drohen würden. Leider kann ich nicht gegen die Firma aussagen, da man Arbeitsplatz sonst futsch ist. Ich würde aber trotzdem gerne hilfreich sein und dem Gericht irgendwie mitteilen, dass die Firma häufiger so vorgeht. Würde ein anonymes Schreiben bei den Richtern Gehör finden oder muss so etwas ignoriert werden?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Matthew,

von Deinem Vorhaben würde ich die Finger lassen, weil

  1. bringen anonyme Briefe nichts.
  2. wenn Dein AG von solchen Aktionen etwas bemerkt, setzt er Dich an die Luft. Das Recht ist dabei sogar auf seiner Seite.

…dies fast schon prinzipiell so gemacht wird.

Willst Du das etwa auf welchem Wege auch immer äußern? Was soll denn das heißen? Das ist weicher Pudding, sonst nichts. „Fast schon“ soll heißen „nicht“ oder kannst Du „prinzipiell“ beweisen?

Entscheide Dich, ob Du loyal zum Betrieb stehen willst und wenn etwas nicht in Ordnung ist, dies innerhalb des Betriebes den zuständigen Leuten sagst oder ob Du den Mund hälst, dann aber auch solche eher hinterhältigen (und nutzlosen) Aktionen bleiben läßt.

Anonyme Schreiber sind nirgends besonders beliebt. Entweder offenes Visier oder Finger weg!

Gruß
Wolfgang

Hallo Matthew,

von Deinem Vorhaben würde ich die Finger lassen, weil

  1. bringen anonyme Briefe nichts.
  2. wenn Dein AG von solchen Aktionen etwas bemerkt, setzt er
    Dich an die Luft. Das Recht ist dabei sogar auf seiner Seite.

Genau. Das ist ja auch meine Befürchtung. Wenn ich aber sehe, dass 4 ehemalige Mitarbeiter nicht mehr ausbezahlt werden, darunter eine schwangere Frau - alles mit dem Hinweis: „Das waren doch nur freie Mitarbeiter, die kennen das“ geht mir die Hutschnur hoch!!!

Willst Du das etwa auf welchem Wege auch immer äußern? Was
soll denn das heißen? Das ist weicher Pudding, sonst nichts.

Ich will nicht mehr loyal sein, aber bis ich einen neuen Arbeitsplatz habe, muss ich dort bleiben. Und ich möchte auch nicht so eiskalt abserviert werden wie die anderen - denn auch wir erwarten Nachwuchs

Es geht mir nicht ums „Beweisen“, sondern darum, dass einmal festgestellt wird, dass der Geschäftsführer ein Schwein ist, dem nur das Geld wichtig und die Menschen egal sind.

Entscheide Dich, ob Du loyal zum Betrieb stehen willst und
wenn etwas nicht in Ordnung ist, dies innerhalb des Betriebes
den zuständigen Leuten sagst oder ob Du den Mund hälst, dann
aber auch solche eher hinterhältigen (und nutzlosen) Aktionen
bleiben läßt.

Bei einem Betrieb, der aus dem Eigentümer, vier Angestellten und etwa 10 „freien Mitarbeitern“ besteht, fällt das schwer. Im übrigen könnte ich in diesem Falle mit meiner eigenen Hinterhältigkeit leben, viel besser: Ich würde mich sogar freuen.

Anonyme Schreiber sind nirgends besonders beliebt. Entweder
offenes Visier oder Finger weg!

Vielen Dank für Deine Antwort, ich denke, wir sehen das von sehr unterschiedlichen Standpunkten, du von der sachlich-neutralen Seite und ich eher von der emotionalen Seite. Hat beides seine Vor- und Nachteile.

Matthew

Hallo Matthew,

meiner Meinung nach bringt ein anonymer Hinweiß gar nichts. Es kommt darauf an ob der Mitarbeiter beweisen kann, dass er betrogen wurde. Auch ist der Hinweis, das irgend etwas schon öfter vorgekommen ist, nur ein Indiz und kein Beweis. Es wird immer der einzelfall verhandelt und für diesen Einzelfall müssen Beweise her.

Es bleibt für Dich, nur die Entscheidung, dafür oder dagegen.

Im übrigen kann ich nur davon abraten, gegen besseres Wissen für den Arbeitgeber auszusagen. Auch aus Angst um seinen Arbeitsplatz darf man vor Gericht nicht lügen.

Wenn die Firma häufiger so vorgeht, sollte der Kläger sich die Aussagen der anderen Betogenen sichern.

Mit Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Matthew,
kennt Dein Ex-Kollege die anderen gekündigten Kollegen denn nicht?
Wenn nein, vielleicht würde hier ein Tipp reichen und sein Anwalt würde diese befragen. So wärst Du außen vor. Und falls an der Behauptung etwas dran ist, würden diese doch sicher für deinen Kollegen aussagen. Und zu verlieren haben sie auch nichts.

Tschüß
Merit

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Moien!

Selbstverständlich bringt so ein Schreiben an den Richter etwas. Schließlich sind Richter auch nur Menschen und wenn sie so etwas erfahren (auch wenn es anonym ist) beeinflußt die das schon!

Die Namen der anderen gekündigten Mitarbeiter können natürlich auch nicht schaden, allerdings solltest du dabei aufpassen, daß du keine Namen nennst die nur noch du wissen kannst ;o))

Abgesehen davon ist es hier sogar eine Überlegung wert, ob du nicht - sobald du einen anderen Job hast - Strafanzeige genen diesen Typen erstattest, denn wenn er wirklich so vorgeht ist dies eindeutig Betrug und dieses kriminelle Ar… bekommt mal nen Denkzettel!

Bernd