Grenzabstand von Gartenhaus

Hallo,

wir haben letztes Jahr in unserem Reihenhausgarten ein Gartenhaus aufgestellt, für Gartenmöbel und -geräte. Das Holzhaus hat eine Grundfläche von 2m x 2,5m und ein Abstand von ca. 0,4m vom der Grundsücksgrenze, so dass man darum herum laufen kann. Damals war das Nachbargrundstück noch unbebaut. Nun haben wir auf dieser Seite auch Nachbarn, die jetzt verlangen, dass das Gartenhaus von der Grundstücksgrenze wegkommt (ohne Entfernungsangabe).

Kann mir jemand sagen, welchen Grenzabstand ich mit dem Gartenhaus einhalten muss? Wir wohnen in Baden-Würtemberg und die Gemeinde hat keine zusätzliche Verordung zu der des Landes.
Ich werde aus Nachbargesetz, BauGB etc. nicht schlau.

Bin für jede Auskunft dankbar

Hallo,

als wir in unserem Garten ein Gartenhäuschen erstellten, hat man uns bei der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass wir auf einen Grenzabstand von 3m achten sollen. Wir haben diesen auch eingehalten, doch ob das überall gleich ist, kann ich nicht sagen.
Erkundigen sie sich doch einfach einmal bei der zuständigen Verwaltungsstelle.

MfG User

Landesbauordnung
Hallo Claus,

komme aus Sachsen und habe die Landesbauordnung von Baden-Würtenberg nicht griffbereit. Meines Erachtens ist dies aber wie folgt geregelt. Gebäude bis 14,9 Kubikmeter dürfen genehmigungsfrei errichtet werden und unterliegen nicht den Bestimmungen der Abstandsregelung. Dein Nachbar kann da nichts fordern.

Wenn dies in Baden-Würtenberg nicht gilt, veschiebe Dein Gartenhaus mit der einen Wand auf die Grundstücksgrenze und erkläre diese Wand zur Grenzwand und dann kann Dein Nachbar Kopfstand machen. Wenn er will, kann er dann sein Gartenhaus anbauen.

Wenn Dein Nachbar die Abstände einfordert, muß er es auch begründen.

Christian

Hallo,

danke für die Tipps.

Ich habe mich auf den Weg in Rathaus gemacht (auf die einfachste Lösung kommt man immer zuletzt). Dort habe ich die Auskunft erhalten, dass man mit einem Gartenhaus bis 3m x 3,5m Grundfläche, 2m Wandhöhe und 2,8m Firsthöhe direkt an die Grundstücksgrenze gehen kann. Jedenfalls in unserem Ortsteil. In anderen Ortsteilen sind Vorschriften wieder anders.