Ärger am Maschendrahtzaun

Hallo,

Als wir letztes Jahr unser Reihenhaus bezogen, war ringsum Acker und wir liesen einen Maschendrahtzaun von 1m Höhe um unseren Garten aufstellen.
Mittlerweile haben wir „nette“ Nachbarn, die jetzt endeckt haben, dass die Befestigungsstangen des Zauns einbetoniert sind und dieser Beton teilweise auf ihrem Grundstück ist.

Muss ich die Stangen jetzt ausbuddeln, bzw. die 2 oder 3 cm Beton wegklopfen?

Danke im Voraus.

Muss ich die Stangen jetzt ausbuddeln, bzw. die 2 oder 3 cm
Beton wegklopfen?

Hallo Claus,

das sind genau genommen die beiden Methoden. Genau so blöd: Du kaufst den Nachbarn den 3 cm breiten Grundstücksstreifen ab.

Weil aber Nachbarschaftsverhältnisse, wo es einer immer genau nimmt, höchst unerquicklich werden, würde ich versuchen, die Sache mit einem nachbarschaftlichen, gemeinsamen Bier beizulegen. Sonst unterhält man sich vorhersehbar sehr bald über herübergewehte Samen, grenzverletzende Grasbüschel oder Zweige und ähnlichen Unfug. Ein Heer von Amtsrichtern beschäftigt sich vorwiegend mit solchen Dingen. Tu Dir das nicht an.

Gruß
Wolfgang

Holla

Muss ich die Stangen jetzt ausbuddeln, bzw. die 2 oder 3 cm
Beton wegklopfen?

Nicht unbedingt, in NRW beschreibt das Nachbarschaftsgesetz verschiedene Faelle, bei denen der Zaun entweder AUF oder ENTLANG der Grenze errichtet werden muss. Hier kommt es jetzt auf das Bundesland und die genaue Sachlage (war der Acker schon im Bebauungsplan, lag der Acker mitten im bebauten Bereich, usw.) an, um festzustellen, wo genau der Zaun errichtet werden muss.

Gruss, Lutz

Nicht so kompliziert
Hallo Claus,

wenn Dein Zaun genau auf der Grundstücksgrenze steht so ist er eine Einfriedung und damit Besandteil der Grenze. Wenn Du die Fundamente auf beiden Seiten gleich ausgeführt hast, so hat der Nachbar dies zu dulden. Wie soll denn sonst die Standsicherheit der Einfriedung auf der Grenze gewährleistet sein ? Steht so im Nachbarschaftsrecht,in jedem Bundesland unter einem anderem Paragraphen, aber im Sinn überall gleich.

Christian

Anruf beim Bauamt! Kostenbeteiligung d. Nachbarn?
HI,

rufe einfach beim Bauamt an, die können dir erfahrungsgemäß sofort Auskunft über die Rechtslage geben.

In NRW würde es jetzt darauf ankommen, ob das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt usw.

Der Normalfall also–dann hast du das Recht eine Einfriedung zu errichten, das heißt du kannst sie verlangen, selbst wenn es dem Nachbarn nicht passt. Und das ist noch nicht alles: Der Nachbar muss hierbei sogar mitwirken, wirkt er nicht mit, kannst du alleine errichten…er muss aber trotzdem die Hälfte der Kosten einer ortsüblichen Einfriedung (tatächlich Maschendrahtzaum mit ca. 1,20 Höhe) tragen!! Er kann dagegen gar nix machen. Die Einfriedung muss sogar auf der Grenze (also hälftig auf beiden Grundstücken) stehen.

Frage dann also auch direkt nach, ob du die Hälfte der Kosten noch vom Nachbarn einfordern darfst…!!!

Gruß
Jeanny

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