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Re: Ladendiebstahl
Hallo Gabi,
Anzeige wird in der Regel erstattet. Ob es zu einer Verhandlung kommt, hängt davon ab, ob ein öffentliches Intersse an der Verfolgung der Straftat besteht. Das ist normalerweise der Fall, wenn die gestohlene Sache einen höheren Wert hatte oder der/die Täter/in schon vorher auf diesem gebiet strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Ist das nicht der Fall, wird das Ermittlungsverfahren meistens eingestellt, ggf. gegen eine Auflage (Geldbuße oder Arbeitsstunden). Notfalls Anwalt nehmen!
Ansonsten s. Antwort von Ivo.
Gruß Metzo
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