Heizungablesen

Ich bin auf etwas gestoßen:
Ich bin letztes Jahr (2000) im Oktober in meine Wohnung gezogen. Im Juni (2001) wurde die Heizung abgelesen. Nun sehe ich bei genauer Prüfung des Durchschlages, dass die letzte Ablesung im Juni 2000 war. Ich bin aber erst im Oktober 2000 eingezogen. Muß ich von Juni bis Oktober zahlen?

Weiß jemand darüber bescheid wie ich nun vorgehen muß oder an wehn ich mich wenden kann?

Vielen dank Anni

Hallo Anni,

Wenn du erst im Oktober eingezogen bist, musst du auch erst ab Oktober zahlen. Der Vermieter ist bei Auszug verpflichtet eine Zwischen ablesung vornehmen zu lassen.

Also wende dich an deinen Vermieter und weise ihn auf die Fehlerhafte Abrechnung hin.

Gruss
Doris