Trennung! Hat der Mann keine Chance?

Hallo,
Kurzer aktueller fall in eigener Sache.

Meine Frau ist letzten Oktober Fremdgegangen und hat sich gleich darauf von mir getrennt. Nun bin ich noch Verheiratet und muss mittlerweile für unsere gemeinsamen Kinder(8,12) Unterhalt zahlen. Ist das richtig so? Muss ich zahlen dafür das Sie den Fehler gemacht hat? Obwohl sie sagte, das sie keinen Unterhlt für sich beanspruche so müsse ich doch für die Kinder zahlen. Sie lebt schon die ganze Zeit vom Sozialamt und ist mit ihrem Lover zusammengezogen. Natürlich unter dem Vorwand Untermieterin zu sein , um vom Sozialamt die Miete bezahlt zu bekommen. Ist das alles so richtig ? muss man(n) sich das wirklich alles gefallen lassen?
Hilfe und oder Rat wäre nicht schlecht!!
Vielen Dank
Peter

Hallo, Prenzenbrink
es ist rechtens. Denn die Kinder können ja nichts für den Fehler ihrer Mutter. Außerdem sind sie Deine kinder. Und da solltest Du schon daran interessiert sein, dass sie versorgt sind.
allerdings ist bei dieser Situation noch ein kleiner Haken: sollte Deine Frau (von der Du ja nicht geschieden bist) vom lover ein kind erwarten, könnte es passieren, dass es als Deines eingestuft wird. Auch wenn genau bekannt ist, wer der Vater ist, ist es ein „eheliches“ Kind.
Übrigens scheint Deine Frau noch recht anständig zu sein. Sie konnte von Dir vermutlich Unterhalt verlangen.
also zahle für Deine Kinder. Du hättest ja auch Kosten, wenn die Ehe weiterbestehen würde.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
Das sehe ich zwar genau so,was die Kinder angeht.
Aber der Sozial betrug kommt noch dazu. Bewusst ist mir das mich das Amt auch anschreiben kann und den Unterhalt von mir einfordern kann. Da ich aber Arbeitslos bin und mit 1000,. im Monat auskommen muss(was schon unmöglich ist)ist diese Sache ungemein schwierig 309,- DM für die kleine zu zahlen. Für die Grosse muss sie Sozialhilfe beantragen. Aber ungerecht ist es doch das ich für ihre fehler gerade stehen muss. Meine Kinder habe ich manchmal länger bei mir als das sie bei ihr sind. Discobesuche und nebenbei arbeiten (was nicht mal angemeldet ist)sind häufig ihre Angabe.
Danke für deine Analyse und Feststellung
P.S. Für’n Kind ist sie schon zu alt(38).Wäre theoretisch möglich aber ziemlich dumm

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hallo Prenzenbrink,
bei einer Stütze von 1000,- DM brauchst Du keinen Pfennnig herzugeben. Denn das ist schon unter dem Existenzminimum. Eigentlich stehen Dir etwas mehr Stütze zu. Sprich mal mit dem sozialamt. und bitte keine scham.
Grüße
Raimund

Hi,

Raimund hat das Wesentliche schon gesagt.
Bei einem Einkommen von DM 1.000,- brauchst du keinen Unterhalt zu zahlen. Ganz im Gegenteil kannst du von Sozialamt noch Unterstützung für deinen Lebensunterhalt bekommen, zumindest Wohngeld und ergänzende Hilfe.
Deine Ehefrau wird kaum als Untermieterin beim Sozialamt gemeldet sein, wenn sie bei ihrem Freund wohnt. Das Sozialamt prüft solche Angaben und würde eine Lebensgemeinschaft feststellen und danach die Sozialhilfe bemessen.
Wenn sie nebenher arbeitet, steht ihr das rechtlich zu. Sie kann monatlich bis 310,- DM hinzuverdienen, ohne dass ihre Sozialhilfe gekürzt wird.
Deine Position verbessert sich nicht, wenn du deiner Frau Vorwürfe für das Scheitern der Ehe machst. Das ist Schicksal und geschehen. Das Leben geht weiter und wenn du nach vorne schaust, dann hast du noch viel vor dir: Berufssuche, Existenzgründung, deine Kinder (vergiß sie nicht, sie sind sooo schnell erwachsen!).

Gruß,
Francesco

Danke Francesco,
die Aufmunterung kann auch ein wenig helfen.
Ich glaube die Trauer über das Scheitern der Ehe ist größer als die Angst zu zahlen. Die Kinder sind und bleiben das wichtigste in meinem Leben(darauf war meine Frau immer Eifersüchtig).
Vielen Dank auch für die Tipps fürs Amt, aber da ist mein Stolz zu groß um diese Leute die auf dem Geld sitzen als wär`s ihres.
Denn Arbeit gibt’s genug(wenn man sich nicht so hängen lassen würde).
mit sommerlichen Grüßen,
Peter

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Hi!
Ich kann zwar nicht verstehen, was Deine Kinder damit zu tun
haben, dass Deine Frau „einen Fehler“ gemacht hat. Aber zur
Info: Wenn Du nicht leistungsfähig bist, d. h. zuwenig ver-
dienst um Deinen Kindern Unterhalt zu zahlen, tritt das Jugend-
amt zumindest bis zum 12. Lebensjahr dafür ein. Außerdem gibt es heute das geteilte Sorgerecht, so dass ihr doch sowohl die Ver-
antwortung als auch die Kosten für die Kinder teilen könntet. Mit Deinem geringen Einkommen eben mit Amtshilfe. Wenn Du sauer
wärst, dass Du für Deine Frau zahlen müsstest, könnte ich das
vielleicht noch verstehen. Aber es sind doch auch Deine Kinder??!! Seht lieber zu, dass ihr einen Konsens findet, damit
die Kinder nicht unter Euren Streitigkeiten leiden. Das wäre
für mich das wichtigste!!! Und ich weiss wovon ich rede!

Bei einem Einkommen von DM 1.000,- brauchst du keinen
Unterhalt zu zahlen. Ganz im Gegenteil kannst du von Sozialamt
noch Unterstützung für deinen Lebensunterhalt bekommen,
zumindest Wohngeld und ergänzende Hilfe.

Das kannst du doch so nicht behaupten! Es kommt darauf an, wie hoch seine Miete ist. Der Regelsatz zum Leben ist (in NRW) 561,- DM, dazu kommt die Miete + Heizkosten. Nur wenn dies zusammen über 1000,- DM ist (was ja sein kann, das bestreite ich nicht), hat er Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Aber nicht generell, weil er nur 1000,- DM Einkommen hat.
Das bezieht sich jetzt nur auf Sozialhilfe. Wohngeld würde er wahrscheinlich bekommen.

Deine Ehefrau wird kaum als Untermieterin beim Sozialamt
gemeldet sein, wenn sie bei ihrem Freund wohnt. Das Sozialamt
prüft solche Angaben und würde eine Lebensgemeinschaft
feststellen und danach die Sozialhilfe bemessen.
Wenn sie nebenher arbeitet, steht ihr das rechtlich zu. Sie
kann monatlich bis 310,- DM hinzuverdienen, ohne dass ihre
Sozialhilfe gekürzt wird.

Das stimmt auch nicht. Nur ein Einkommen bis ca. 20% vom Regelsatz ist anrechnungsfrei, also bei einem Alleinstehenden oder HV z.Zt. ca. 112,50 DM. Die genauen Regelungen des Freibetrages sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Ist das Einkommen höher, bleibt ein entsprechender Betrag frei, der Rest wird als Einkommen angerechnet.

So gut deine Antworten auch sonst immer sind - über solche Halbwahrheiten, die den Leuten erzählt werden und die sie dann natürlich glauben, kann ich mich echt aufregen. Dann kommen sie zum Sozialamt und sagen: „aber man hat mir gesagt, dass ich das Einkommen nicht angeben muss“ oder „… dass ich soundsoviel verdienen darf und das wird mir nicht angerechnet“ und sind dann sauer auf den Sachbearbeiter, wenn der ihnen erklärt, wie es wirklich ist. Im Übrigen stehen die meisten Regelungen nicht konkret im Bundessozialhilfegesetz, sondern in den Weisungen der Kommunen und Kreise, und diese sind, wie schon gesagt, überall etwas anders. Deshalb sollte man sehr vorsichtig sein mit Aussagen zum Sozialhilferecht.

Nix für ungut.

Ciao
Magenta

Hi Magenta,

es ist nicht meine Absicht, Halbwahrheiten zu verbreiten oder dich in wallende Aufregung zu versetzen. Solltest du mal zufällig in Köln sein (vom Niederrhein aus ist das ja nicht so fern), lade ich dich zu einer Tasse Kaffee ein, um das wieder gut zu machen.

Aber zur Sache:

Ich habe in dem Posting Anregungen gegeben und eine Richtung aufgezeigt. Es ist in diesem Forum nicht möglich, vollständige und rechtssichere Gutachten zu erstellen. Deshalb müssen wir uns auf Fingerzeige und kurze Statements beschränken.
Außerdem passt es nicht zu diesem Forum, für die Beantwortung alle Behauptungen so abzuklären, dass sie jeder Überprüfung und Kritik standhalten. Es bleibt immer eine Meinung und ein „Gedanke“ zu einem Thema.
Der Hinweis auf die Sozialhilfe ist in der Sache bestimmt hilfreich. Da weder du noch ich die näheren Umstände und die tatsächlichen und genauen Einkommensverhältnisse kennen, ist eine exakte Beurteilung des Anspruchs auf Sozialhilfe und andere Leistungen eh nicht möglich. Deshalb verzeih meine Ungenauigkeit, doch in der Sache nicht so danebenliegend.

Gruß,
Francesco

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