Re^2: Trennung!! Hat der Mann keine Chance?
Bei einem Einkommen von DM 1.000,- brauchst du keinen
Unterhalt zu zahlen. Ganz im Gegenteil kannst du von Sozialamt
noch Unterstützung für deinen Lebensunterhalt bekommen,
zumindest Wohngeld und ergänzende Hilfe.
Das kannst du doch so nicht behaupten! Es kommt darauf an, wie hoch seine Miete ist. Der Regelsatz zum Leben ist (in NRW) 561,- DM, dazu kommt die Miete + Heizkosten. Nur wenn dies zusammen über 1000,- DM ist (was ja sein kann, das bestreite ich nicht), hat er Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Aber nicht generell, weil er nur 1000,- DM Einkommen hat.
Das bezieht sich jetzt nur auf Sozialhilfe. Wohngeld würde er wahrscheinlich bekommen.
Deine Ehefrau wird kaum als Untermieterin beim Sozialamt
gemeldet sein, wenn sie bei ihrem Freund wohnt. Das Sozialamt
prüft solche Angaben und würde eine Lebensgemeinschaft
feststellen und danach die Sozialhilfe bemessen.
Wenn sie nebenher arbeitet, steht ihr das rechtlich zu. Sie
kann monatlich bis 310,- DM hinzuverdienen, ohne dass ihre
Sozialhilfe gekürzt wird.
Das stimmt auch nicht. Nur ein Einkommen bis ca. 20% vom Regelsatz ist anrechnungsfrei, also bei einem Alleinstehenden oder HV z.Zt. ca. 112,50 DM. Die genauen Regelungen des Freibetrages sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Ist das Einkommen höher, bleibt ein entsprechender Betrag frei, der Rest wird als Einkommen angerechnet.
So gut deine Antworten auch sonst immer sind - über solche Halbwahrheiten, die den Leuten erzählt werden und die sie dann natürlich glauben, kann ich mich echt aufregen. Dann kommen sie zum Sozialamt und sagen: "aber man hat mir gesagt, dass ich das Einkommen nicht angeben muss" oder "... dass ich soundsoviel verdienen darf und das wird mir nicht angerechnet" und sind dann sauer auf den Sachbearbeiter, wenn der ihnen erklärt, wie es wirklich ist. Im Übrigen stehen die meisten Regelungen nicht konkret im Bundessozialhilfegesetz, sondern in den Weisungen der Kommunen und Kreise, und diese sind, wie schon gesagt, überall etwas anders. Deshalb sollte man sehr vorsichtig sein mit Aussagen zum Sozialhilferecht.
Nix für ungut.
Ciao
Magenta