kündigung von fitnessvertrag

hallo zusammen,

habe vor ein paar wochen mal die frage gepostet, wie ich am besten aus meinem fitnessvertrag zurücktreten kann. damals wurde mir gesagt, das ein einfaches attest, das ich zur zeit(o.s.ä.) keinen sport ausüben kann, reichen würde.
dies habe ich mir besorgt und meinen vertrag gekündigt.
wortlaut des attest:
bei dem versicherten liegt eine schwere erkrankung imtschulterverrenkung linksseitig vor. seit april diesen jahres ist bezüglich des linken armes keinerlei belastung erlaubt.
mfg

nun kam vom fittness-center ein schreiben… ich zitiere:

selbstverständlich sind wir gerne bereit, ihren kündigungswunsch aufgrund ihrer erkrankung zu prüfen. hierzu benötigen wir ein detailliertes attest, aus dem die genaue diagnose ihrer erkrankung ersichtlich ist, sowie die voraussichtliche dauer.
…dann noch so müll, wie wir sind ja blos um ihre gesundheit bemüht… etc, blabla

so jetzt meine frage…
dürfen die das überhaupt???*g*

für eure hilfe wär ich mal wieder sehr dankbar…
vielleicht sollte ich noch anmerken, das ich ne rechtsschutz-versicherung hab…

ciao

rasta

selbstverständlich sind wir gerne bereit, ihren
kündigungswunsch aufgrund ihrer erkrankung zu prüfen. hierzu
benötigen wir ein detailliertes attest, aus dem die genaue
diagnose ihrer erkrankung ersichtlich ist, sowie die
voraussichtliche dauer.
…dann noch so müll, wie wir sind ja blos um ihre gesundheit
bemüht… etc, blabla
so jetzt meine frage…
dürfen die das überhaupt???*g*

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen. Was dur hast, geht die doch einen sch****dreck an. Wenn der Arzt sagt, dass keine Belastung erlaubt ist, dann gilt das IMHO.

Ciao
Kaj

Hi Rasta,

ein ärztliches Attest, aus dem einwandfrei hervor geht, dass eine sportliche Betätigung oder auch nur eine körperliche Belastung auszuschließen ist, reicht vollkommen aus.
Ein Fitnessstudio hat kein Recht, weitere Informationen zu verlangen. Das wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, und das ist verfassungsmäßig garantiert.
Es hat auch kein Recht, diese Angaben zu überprüfen. Ein ärztliches Attest ist als Kündigungsgrund vollkommen ausreichend.
Diese Fälle wurden bereits mehrfach gerichtlich entschieden. Selbst der BGH hat sich damit schon auseinander gesetzt.

Die Fitnessstudios versuchen immer wieder, die Vertragskunden zu irritieren und zu verunsichern. Ich würde gar nicht darauf reagieren.

Gruß,
Francesco

hallo francesco,

danke für deine antwort…
hmmm… auf alle fälle schonmal sehr schön…

aber was würdest du vorschlagen, was ich machen soll…
die warten auf ne antwort von mir…
wie oder was soll ich in dem schreiben formulieren??? bzw, wie würdest du das machen?

kann ja schlecht schreiben, das sie kein recht haben das zu prüfen, und ich das vertragsverhältnis als beendet sehe, bum!..
oder??

wäre nett, wenn du mir nochmal auf die sprünge/helfen könntest…

danke

viele grüße

rasta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Rasta,

hier eine gebührenfreie Formulierung:

"Sehr geehrtes Fitnessstudio,

meine Vertragskündigung vom … begründete ich mit meinem Gesundheitszustand, der mir eine weitere Betätigung und Nutzung Ihrer Einrichtung nicht mehr erlaubt.
Zum Nachweis habe ich Ihnen ein ärztliches Attest vorgelegt, das nach der Ihnen sicher auch bekannten Rechtsprechung ausreichend ist.
Eine detailliertere Überprüfung meines Gesundheitszustandes wäre demnach ein unerlaubter Eingriff in meine Privatsphäre, den ich nicht zulasse und aufgrund verfassungsrechtlicher Garantie nicht zulassen muß.
Es bleibt somit bei meiner rechtswirksamen Kündigung.
Soweit Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, widerrufe ich diese hiermit ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen"

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hallo francesco,

coole sache… tausend dank für deine „gebührenfreie formulierung“ … hehe
werd mir den text kopieren und gleich n fax schicken…

viele grüße

rasta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ähnliche Frage…
Hallo Francesco
gilt ein Attest auch bei der Kündigung wenn es rückdatiert ist? Eine Freundin von mir hat nämlich dieses Probleme, dass sie mündlich gekündigt hat beim Fitnessstudio, da wurde ihr auch zugesagt :open_mouth:ke ist in Ordnung, dann 5 Monate später kam eine dicke Mahnung über 800DM. Draufhin hatte Sie dann dieses Attest eingereicht…(also so ungefähr lief das ab), Sie war auch noch beim Verbraucherschutz, da hat sie anwaltl. Rat eingeholt: Dort wurde Ihr geraten zu sagen: Dass sie schrifl. gekündigt hat und mit Freund(als Zeuge) die Kündigung in den Briefkasten beim Fitness-Studio geworfen hat…leider ist es so dass es dort wohl gar keinen Briefkasten gibt. Folge, das Studio hat auch einen Anwalt eingeschaltet, und der hat nämlich erstmal geschrieben, dass das Attest nicht zählt, weil rückdatiert!
Kannst du mir hier auch weiterhelfen?
Gruss Nicole

Hi Nicole,

die Rückdatierung eines Attestes ist dem Arzt aufgrund der Bestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen nicht erlaubt.
Im Zivilrecht sehe ich keinen Grund. dass ein rückdatiertes Attest nicht gelten sollte.
Ich würde diesem Einwand des Anwaltes locker begegnen. Der Arzt muß nur dazu stehen, dass der Gesundheitszustand schon ab dem genannten Datum derart war, dass ein weiterer Besuch des Fitnessstudios nicht möglich war.

Gruß,
Francesco

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hai francesco,

gestern kam ein schreiben vom fitness-center…

…nach nochmaliger überprüfung der angelegenheit und nach rücksprache mit unserem rechtsanwalt sehen wir keine weitere veranlassung unsere getroffene entscheidung zu ändern.
es geht hier weder um einen eingriff in die gesetzlich geregelte schweigepflicht für ärzte, noch um eine beeinträchtigung ihres allgemeinen persönlichkeitsrechtes. im falle einer außerordentlichen kündigung des vertrages haben sie uns den für diese kündigung erforderlichen wichtigen grund nicht nur mitzuteilen, sondern auch nachzuweisen. wir stellen ihnen insoweit anheim, sich anwaltlich beraten zu lassen.
rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine weiterbearbeitung der außerordentlichen kündigung erst nach vorlage der angeforderten nachweise erfolgen kann und auch eine wirksamkeit der kündigung erst zu dem zeitpunkt eintritt, in dem uns die erforderlichen nachweise vorliegen…

wenigstens hamse dieses mal meinen namen richtig geschrieben…
auf alle fälle werde ich nun, nachdem ich ne rechtsschutz hab, nen anwalt einschalten…
oder was hältst du davon???

danke vielmals

grüße

rasta