Hilfe bei Verkehrunfall ... mit Folgen?

Hallo Rechtsleute

Mich beschäftigt eine Frage:
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich als
Helfender nach einem Verkehrunfall einem Verunfallten helfe,
er aber nachweislich durch mein Handeln ( Unwissen ) einen
dauerhaften Schaden davonträgt. Das ist Gott sei Dank kein
aktueller Fall, aber irgendwie lässt mir das keine Ruhe.
Keine Panik, wenn die Konsequenzen heftig wären, hiesse das
nicht, dass ich in Zukunft solche Situationen meide, sondern
dass ich eher mal meinen 1.Hilfe-Kurs auffrische.

Danke Für Eure Meinungen und Hilfe
Roy

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich als
Helfender nach einem Verkehrunfall einem Verunfallten helfe,
er aber nachweislich durch mein Handeln ( Unwissen ) einen
dauerhaften Schaden davonträgt. Das ist Gott sei Dank kein
aktueller Fall, aber irgendwie lässt mir das keine Ruhe.
Keine Panik, wenn die Konsequenzen heftig wären, hiesse das
nicht, dass ich in Zukunft solche Situationen meide, sondern
dass ich eher mal meinen 1.Hilfe-Kurs auffrische.

Danke Für Eure Meinungen und Hilfe
Roy

Lieber Roy,

Hallo Rechtsleute

bin zwar eher ein Chemieleut (grins) aber erdreiste mich trotzdem in diesem Brett was zu sagen.

Mich beschäftigt eine Frage:

und genau das hat mich und einige Kollegen bei einem Erste-Hilfe-Lehrgang auch interessiert. Diese Lehrgänge werden bei uns in der Firma angeboten (Ersthelfer) und von Sani´s aus der Praxis durchgeführt.
Tenor auf die o.g. Frage war:

  • Wenn Du nicht hilfst bist Du in jedem Fall dran (und sei´s vor Dir selbst als „Richter“)
  • Wenn Du hilfst, so tust Du das als Laie dem man keinerlei Fachwissen unterstellt. „Kunstfehler“ gibts da nicht, auch keine Fahrlässigkeit.

Wir haben das im Kurs „Herz-Lungen-Wiederbelebung“ intensiv diskutiert, da bei der Herzdruckmassage ganz schön Kraft aufgewendet werden muß. Da kann auch schon mal eine Rippe oder auch zwei brechen, und wir hatten den Horror: Herz schlägt, aber Lunge ist perforiert und der Patient stirbt.
Lapidare Antwort des Sani: Ohne Herzmassage ist der Patient binnen 3 Minuten Hirngeschädigt und nach 5 Minuten tot, was kann man verlieren ??

Außerdem ist man in einer solchen Lage so sehr im psychischen Streß, daß selbst gravierende Behandlungsfehler nicht zu verurteilen sind. Ich bin selbst schon mehr als einmal in solche Lagen geraten (obwohl garantiert nicht scharf drauf, bin kein perverser Unfallstaubremser und -gaffer !) und weiß, daß man meist ohne langes Nachdenken handelt. Das „Flattern“ kommt erst hinterher. Das wissen die Gerichte sicher auch.
Ich habe mal ein paar Übermotivierte mit körperlicher Gewalt an der weiteren Herzmassage hindern müssen, was dem Clochard der nur (volltrunken) gestürzt war und sich ebenfalls verzweifelt wehrte sicher recht war…

Gruß
Bernd

Hallo Roy,
dem von Bernd gesagtem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Nur: Die Idee mit dem Auffrischungskurs solltest du auf
alle Fälle verwirklichen - es schadet nichts, kann aber
nützen.

Gruß
HaWeThie

Hi,

Da kann auch schon mal eine Rippe oder
auch zwei brechen, und wir hatten den Horror: Herz schlägt,

O-Ton Arzt: Wenn nach einer Herz-Lungen-Wiederbelebung keine Rippen gebrochen sind, wurde was falsch gemacht!!!

Wolfgang