Wohngeldbeihilfe für eine ETW

Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Jul 2001

Hallo,

meine 6 Geschwister und ich haben eine ETW geerbt.

Seit dem Tod unserer Eltern lebt ein Bruder von mir allein in dieser Wohnung.

Seit einigen Jahren ist er arbeitslos und bekommt an Arbeitslosenhilfe ca. 950,-- DM. Vorläufig ist auch eine Arbeitsstelle nicht in Aussicht. Stehen ihm irgendwelche Beihilfen zu?

Kann das Arbeitsamt oder Sozialamt irgendwann seinen Anteil an der Wohung anrechnen?

Über Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Fröhlich

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohngeldbeihilfe für eine ETW

    Grundsätzlich kann man auch für eine ETW Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Ich weiß aber nicht, ob man das nur bekommt, wenn noch Lasten auf der Wohnung sind (also Hypotheken). Einen Antrag kann er ja ruhig stellen, mehr als dass er abgelehnt wird, kann ja nicht passieren.
    Sozialhilfe wie auch Arbeitslosenhilfe sind Sozialleistungen und von vorhandenem Einkommen und Vermögen abhängig. Er sollte also das Miteigentum an der Wohnung angeben, sonst macht er sich rechtlich gesehen strafbar. Es könnte sich hier um geschütztes Vermögen handeln, vorausgesetzt, die Wohnung hat eine angemessene Größe für 1 Person. Das ist immer im Einzelfall zu prüfen.

    Ciao
    Magenta

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!