Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausverkauf ?

Von: , Frage gestellt am Di, 17. Jul 2001

Hallo Experten,
wenn ein Mietshaus verkauft wird, und die Mieter bisher keine Kaution bei dem alten Vermieter bezahlen mussten, darf dann der neue Eigentümer verlangen, dass jetzt jeder Mieter eine Kaution zahlen muss? Angabe der Rechtsgrundlage wäre gut!

Ciao
Magenta

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausverka

    wenn ein Mietshaus verkauft wird, und die Mieter bisher keine
    Kaution bei dem alten Vermieter bezahlen mussten, darf dann
    der neue Eigentümer verlangen, dass jetzt jeder Mieter eine
    Kaution zahlen muss? Angabe der Rechtsgrundlage wäre gut!
    Hallo Magenta,

    der neue Eigentümer wird Rechtsnachfolger für die bestehenden Mietverträge. Wenn im Mitvertrag von Kaution keine Rede ist, kann auch der neue Eigentümer keine Mietsicherheit verlangen. Sollte der Mietvertrag eine Kaution vorsehen und wurde diese nur vom Alteigentümer nicht eingefordert, kann sich der neue Eigentümer buchstabengetreu an den Vertrag halten und die Zahlung einer Kaution verlangen.

    Was also steht im Mietvertrag?

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausver

      Vollkommen korrekt !!!

      Wenn keine Kaution vereinbart - dann auch keine Zahlung an etwaige neue Eigentümer !!!!

      Gruss Doris

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausverka

    Hallo,
    wie bereits beschrieben, kann eine Kaution nur gefordert werden, wenn sie im Vertrag vereinbart ist.
    Einige Käufer verlangen vom Mieter allerdings, daß sie einen neuen Mietvertrag mit ihnen abschließen. Dies ist allerdings nicht nötig, da der bestehende Vertrag vom Käufer übernommen werden muß.

    Cu Rene

  3. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausverka

    Moien!

    Ich wär mir da net so sicher! Selbst wenn im Mietvertrag die Kaution erwähnt wird wirst du sie vermutlich nachträglich nicht zahlen müßen, was aber noch von der Länge des Mietverhältnisses abhängen dürfte....
    Der neue Besitzer übernimmt den Vertrag ohne Änderungen (außer der Kontonummer ;o)) und mit dem alten dürfte es sich um ein "überienkommen" handeln das die Kaution net gezahlt ist..


    Bernd

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!