Re: Mietrecht / Kaution nachträglich bei Hausverka
wenn ein Mietshaus verkauft wird, und die Mieter bisher keine
Kaution bei dem alten Vermieter bezahlen mussten, darf dann
der neue Eigentümer verlangen, dass jetzt jeder Mieter eine
Kaution zahlen muss? Angabe der Rechtsgrundlage wäre gut!
Hallo Magenta,
der neue Eigentümer wird Rechtsnachfolger für die bestehenden Mietverträge. Wenn im Mitvertrag von Kaution keine Rede ist, kann auch der neue Eigentümer keine Mietsicherheit verlangen. Sollte der Mietvertrag eine Kaution vorsehen und wurde diese nur vom Alteigentümer nicht eingefordert, kann sich der neue Eigentümer buchstabengetreu an den Vertrag halten und die Zahlung einer Kaution verlangen.
Was also steht im Mietvertrag?
Gruß
Wolfgang