Urlaubsanspruch bei Kurzzeitarbeistsstelle?

Von: , Frage gestellt am Di, 17. Jul 2001

Habe ich bei einem Arbeitsverhältnis, welches nur 2 Monate dauer, Anspruch auf Urlaub? Ein Bekannter von mir arbeitet
3 Monate und bekommt Urlaub. Da 2 Monate jedoch vom
Gesetzgeber als kurzzeitiges Arbeitsverhältnis angesehen wird (muß z.B. keine Sozialabgaben leisten), bin ich mir nicht so sicher.
Kennt sich damit jemand aus?

Thomas

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 1 hilfreich
    Re: Klar Mensch

    Hallo Thomas,

    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Geregelt nach dem Bundesurlaubsgesetz.

    § 1 Urlaubsanspruch
    Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
    § 3 Dauer des Urlaubs
    (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
    (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
    § 5 Teilurlaub
    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeit-nehmer
    a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

    Also, der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Urlaubstage im Jahr bei einer 6 Tage Woche = 4 Wochen.
    Bei einer 5 Tage Woche sind es laut BAG Urteil auch 4 Wochen = 20 Tage.
    Für 2 Monate gibt es dann also 3,3 Tage, also mindestens 3 Tage. 0,3 Tage Urlaub gibts nicht.
    Wenn gültige Tarifverträge in der Firma zur Anwendung kommen erhöht sich der Anspruch entsprechend.

    BEZAHLTER URLAUB! Habe ich bei einem Arbeitsverhältnis, welches nur 2 Monate
    dauer, Anspruch auf Urlaub? Ein Bekannter von mir arbeitet
    3 Monate und bekommt Urlaub. Da 2 Monate jedoch vom
    Gesetzgeber als kurzzeitiges Arbeitsverhältnis angesehen wird
    (muß z.B. keine Sozialabgaben leisten), bin ich mir nicht so
    sicher.
    Sozialabgaben haben absolut nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Es stehen Dir im Zweifel auch andere gesetzliche Leistungen zu, wie z.B. Lohnfortzahlung. Kennt sich damit jemand aus?
    Klar
    Thomas
    Mit kollegialem Gruß
    Michael

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