Preiserhöhung der Flatrate

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jul 2001

Guten morgen.

Vorgestern ( 16.7.01) flatterte mir ein, wie ich finde schon unverschämtes schreiben einen bekannten Zugangsproviders (Talkline) ins Haus, bei dem ich eine Flatrate ( 18.00 bis 9.00 uhr) nutze.

Hier wird mir eröffnet, das leider leider die Flatrate teurer weden würde, und der nun zu zahlende Preis ab den 16.7.01(!!) von 59.90 DM auf 99.90 DM erhöht werden müsse.
Selbstverständlich würde mir aufgrund der Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.8.01 eingeräumt.

Also ich halte das ganze für ausgemachten Nonsens.
Ich glaube kaum das Talkline einfach die Preise von laufenden Verträgen ändern kann.
In den AGB´s gibt es keine entsprechende Klausel.
Die Mindestvertragslaufzeit ist auch noch nicht abgelaufen.
Wenn mich nicht alles täuscht ist doch wohl auch Talkline an die bestehenden Verträge gebunden.
Liege ich da grundsätzlich falsch ??

mit freundlichen Grüßen


Uwe

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Preiserhöhung der Flatrate

    Hi Uwe,

    eine Preiserhöhung ist zulässig, aber nur in Verbindung mit einem Sonderkündigungsrecht. Bis zum Ablauf der Frist (31.08.01) darf der neue Tarif dann allerdings nicht berechnet werden.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Hmm ??

      Allerdings verstehen tu ich das nich....
      Worauf begründet sich die Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung.
      Der Vertrag hat eine min.-laufzeit von 6 Monaten.
      Warum kann talkline aus diesem vertrag aussteigen ?
      In den AGB ist keine entspr. Klausel zu finden.
      Wenn ich denen schreibe, ich würde aufgrund der derzeitigen Marktsituation nur noch 1/3 weniger für ihre Flat bezahlen, aber sie könnten den Vertrag ja kündigen wenn es ihnen nicht passt, würden die warscheinlich umfallen vor lachen.
      Und nächste Frage, was ist mit der "Einrichtungsgebühr".
      Die hab ich ja bezahlt, Taklline hält sich aber nicht mal an die Mindestlaufzeit, was ist damit ? Anteilige Erstattung ?

      Ich weis ich bin am quengeln, aber ich bin stinkesauer.

      Gruß
      uwe

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: warum Preiserhöhung zulässig?

      Lieber Francesco,
      ich glaube, wir sollten dem Uwe doch etwas erklären, w a r u m die Preiserhöhung als solche zulässig ist - denn ich erkenne auch keine dogmatische Grundlage für eine e i n s e i t i g e Vertragsänderung oder ein Sonderkündigungsrecht.
      Dazu die Vorfragen:
      1. Gehst Du auch davon aus, daß es sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag handelt?
      2. Gehst Du auch davon aus, daß, wie Uwe schrieb, der Vertrag keine Klausel hat, die eine einseitige Änderung - also auch eine vorzeitige Kündigung - eröffnet?
      Viele Gruesse
      Alexander Boeker [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: warum Preiserhöhung zulässig?

        Hi Alexander,

        die Verträge der Telefonleistungsanbieter sind (soweit ich sie prüfen konnte) ausnahmslos so gestaltet, dass zwar der gewählte Tarif in seiner jeweils gültigen Fassung angegeben wird, aber zumindest in den AGB der Hinweis erfolgt, dass es sich um einen Tarif handelt. Das bedeutet, dass Preisänderungen möglich sind. Je nach dem müssen diese durch die Telekommunikationsbehörde genehmigt werden.
        Wenn dann eine Preiserhöhung erfolgt, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, außer es handelt sich um eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes.
        Es ist richtig, wie du sagst, dass es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt. Allerdings ist der Preis der vereinbarten Dienstleistung nicht festgeschrieben, sondern entsprechenden Tariflisten oder -broschüren zu entnehmen. Ein "Betrag" im Vertrag ist nur ein Hinweis auf den derzeit gültigen Tarif. Ansonsten sind Tarife halt veränderbar.

        Gruß,
        Francesco

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4:Danke

          Danke an dich Francesco für die Erklärung.

          Grüße aus Göttingen

          uwe

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!