Privatgelände / öffentliches Interesse

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Jul 2001

Hallo liebe wwwler
wir (eine Fördergemeinschaft eines Jugendverbandes) haben ein Gelände in BaWü (zur Nutzung für die Jugend)gepachtet. Auf diesem Gelände befindet sich ein Aussichtspunkt der sehr gerne von Wanderern und Spaziergängern als Ausflugsziel wahrgenommen wird. Das letzte Stück des Weges ist dabei sehr steil, felsig und durch altes Mauerwerk in der Unterhaltung für uns auch sehr arbeitsintensiv. Wenn unsere Häuser nicht besetzt sind müssen wir leider feststellen das einige Wanderer um den Aussichtspunkt herum ihre Grillfeuer betreiben (Landschaft / Vogel / Naturschutzgebiet) bzw. direkt an unseren Häusern an einer unserer privaten Grillstellen sich niederlassen und dabei leider auch ihren Müll zurücklassen. Das ganze Gelände wird durch einen großen Torbogen betreten.

Soweit zur Sachlage:
Wir möchten nun den Torbogen durch ein richtiges Tor zum zumachen ergänzen (natürlich streng nach den alten historischen Vorlagen) und nur noch öffnen wenn wir anwesend sind (im Normalfall jedes Wochenende.
Der erste Wander der vor verschlossenem Tor steht wird sich vermutlich an die Gemeinde und die sich an uns wenden
--> nun haben wir die Hoffnung das die Gemeinde öffentliches Interesse anmeldet und sich damit zur Müllentsorgung und den Sicherungsmassnahmen der Wege verpflichtet?
Funktioniert das? gibt es dabei für uns irgendwelche Fallstricke?
Welche Gesetze helfen mir dabei weiter diese Sache zu erkunden?
Zur Erklärung: wir freuen uns über jeden Wanderer und Besucher und möchten diesen auch nicht den Zutritt verwehren, nur übersteigen inzwischen die Kosten für den Unterhalt der Wege und der Müllentsorgung unsere finanziellen Möglichkeiten
Vielen Dank
Gruß
Bernd

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Privatgelände / öffentliches Interesse

    Hallo liebe wwwler
    wir (eine Fördergemeinschaft eines Jugendverbandes) haben ein
    Gelände in BaWü (zur Nutzung für die Jugend)gepachtet. Auf
    diesem Gelände befindet sich ein Aussichtspunkt der sehr gerne
    von Wanderern und Spaziergängern als Ausflugsziel wahrgenommen
    wird. Das letzte Stück des Weges ist dabei sehr steil, felsig
    und durch altes Mauerwerk in der Unterhaltung für uns auch
    sehr arbeitsintensiv.
    Es kommt auf den Pachtvertrag an, was da drinsteht. Er ist für die Sicherung des Geländes zuständig, wer haftet für Unfälle, die durch fehlerhafte Sicherungsmaßnahmen entstehen? Derjenige ist auch für die Unterhaltung verantwortlich. Wenn Ihr es seid, dann schließt bald eine Haftpflichtversicherung ab!


    Wenn unsere Häuser nicht besetzt sind müssen wir leider feststellen das einige Wanderer um den
    Aussichtspunkt herum ihre Grillfeuer betreiben (Landschaft /
    Vogel / Naturschutzgebiet) bzw. direkt an unseren Häusern an
    einer unserer privaten Grillstellen sich niederlassen und
    dabei leider auch ihren Müll zurücklassen. Das ganze Gelände
    wird durch einen großen Torbogen betreten.
    Gegen Dreckschweine hilft nur auf die Finger hauen.
    Soweit zur Sachlage:
    Wir möchten nun den Torbogen durch ein richtiges Tor zum
    zumachen ergänzen (natürlich streng nach den alten
    historischen Vorlagen) und nur noch öffnen wenn wir anwesend
    sind (im Normalfall jedes Wochenende.
    Wenn bloß das Tor die wütenden Angriffe geisteskranker Spaziergänger aushält. Alternativ wird es geklaut! Der erste Wander der vor verschlossenem Tor steht wird sich
    vermutlich an die Gemeinde und die sich an uns wenden
    --> nun haben wir die Hoffnung das die Gemeinde
    öffentliches Interesse anmeldet und sich damit zur
    Müllentsorgung und den Sicherungsmassnahmen der Wege
    verpflichtet?
    Funktioniert das? gibt es dabei für uns irgendwelche
    Fallstricke?
    Welche Gesetze helfen mir dabei weiter diese Sache zu
    erkunden?
    In diesem Fall schlage ich vor, daß Ihr mit der Gemeinde direkt sprecht, ob sie Euch unterstützen kann. Ich vermute aber eher, daß die Euch weiterwurschteln läßt, denn das belastet nicht die Gemeindekasse.

    Welche Bestimmungen hier greifen, hängt auch vom Pachtvertrag ab, was da drin steht. Vielleicht ist bei Euch ein Jurist dabei, der sich mal die Sachen anschaut. Zur Erklärung: wir freuen uns über jeden Wanderer und Besucher
    und möchten diesen auch nicht den Zutritt verwehren, nur
    übersteigen inzwischen die Kosten für den Unterhalt der Wege
    und der Müllentsorgung unsere finanziellen Möglichkeiten
    Vielen Dank
    Gruß
    Bernd

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