Privatgelände / öffentliches Interesse
Von: , Frage gestellt am Do, 19. Jul 2001
Hallo liebe wwwler
wir (eine Fördergemeinschaft eines Jugendverbandes) haben ein Gelände in BaWü (zur Nutzung für die Jugend)gepachtet. Auf diesem Gelände befindet sich ein Aussichtspunkt der sehr gerne von Wanderern und Spaziergängern als Ausflugsziel wahrgenommen wird. Das letzte Stück des Weges ist dabei sehr steil, felsig und durch altes Mauerwerk in der Unterhaltung für uns auch sehr arbeitsintensiv. Wenn unsere Häuser nicht besetzt sind müssen wir leider feststellen das einige Wanderer um den Aussichtspunkt herum ihre Grillfeuer betreiben (Landschaft / Vogel / Naturschutzgebiet) bzw. direkt an unseren Häusern an einer unserer privaten Grillstellen sich niederlassen und dabei leider auch ihren Müll zurücklassen. Das ganze Gelände wird durch einen großen Torbogen betreten.
Soweit zur Sachlage:
Wir möchten nun den Torbogen durch ein richtiges Tor zum zumachen ergänzen (natürlich streng nach den alten historischen Vorlagen) und nur noch öffnen wenn wir anwesend sind (im Normalfall jedes Wochenende.
Der erste Wander der vor verschlossenem Tor steht wird sich vermutlich an die Gemeinde und die sich an uns wenden
--> nun haben wir die Hoffnung das die Gemeinde öffentliches Interesse anmeldet und sich damit zur Müllentsorgung und den Sicherungsmassnahmen der Wege verpflichtet?
Funktioniert das? gibt es dabei für uns irgendwelche Fallstricke?
Welche Gesetze helfen mir dabei weiter diese Sache zu erkunden?
Zur Erklärung: wir freuen uns über jeden Wanderer und Besucher und möchten diesen auch nicht den Zutritt verwehren, nur übersteigen inzwischen die Kosten für den Unterhalt der Wege und der Müllentsorgung unsere finanziellen Möglichkeiten
Vielen Dank
Gruß
Bernd
