Einkauf, Verschicken, Defekt

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Jul 2001

Hi
ich habe eine Frage:
wenn ich ueber das Internet was kaufe und jemand schickt mir das. Ich bezahle vorab. Packe aus und es hat einen Defekt.
Der Verkäufer versichert mir, dass er es heil verschickt hat.
Wie kann ich mein geld wiederbekommen? Wie kann der Verkäufer beweisen, dass er es nicht defekt verschickt hat?
Wenn es mit einer Versicherung verschickt wurde, ueber die Post, was muss der Käufer oder der Verkäufer der Post und deren Versicherung melden? Wie kann er beweisen, dass das Teil beim Transport beschädigt wurde?
Danke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Einkauf, Verschicken, Defekt

    Hi,

    gehen wir davon aus, dass die Ware beim Transport beschädigt worden ist. Dann ist zu prüfen, wer dieses Transportrisiko trägt. Der Verkäufer, der Käufer, oder der Spediteur.
    In dem Kaufvertrag wird wahrscheinlich auf AGB des Verkäufers verwiesen. Gibt es dort eine Regelung hinsichtlich des Transportrisikos?
    Wer war der Transporteur? Hat dieser das Transportrisiko übernommen?
    In der Regel ist es so, dass der Transporteur für Transportschäden ab Abholung bis an die Tür des Empfängers haftet. Also mußt du dort deine Ansprüche geltend machen.
    Ist dort nichts zu holen, oder kann sich der Transporteur von der Haftung befreien, dann ist der Versender im Haftungsrisiko.

    Gruß,
    Francesco

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