Keine Werbung von Ärzten ?
Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Jul 2001
Hallo,
warum dürfen Ärzte keine Werbung für ihre Praxis machen ?
Gruß,
P.D
Hallo,
warum dürfen Ärzte keine Werbung für ihre Praxis machen ?
Gruß,
P.D
Das beruht auf einem Standesdenken aus früheren Zeiten. Ein guter Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker, Architekt und noch einige andere freie Berufe, sollen sich nicht durch Reklame, marktschreierisches Anpreisen selbst loben. Der Patient soll gefälligst durch Mundpropaganda dafür sorgen, daß der Heilkünstler sein Auskommen findet. Ein ordentlicher Arzt ist doch nicht mit einem gemeinen Krämer zu vergleichen!
Was einem Freiberufler erlaubt bzw. verboten ist, regeln die Standesregeln, die nach meiner nicht maßgeblichen Meinung mit zu den ausgefeiltesten Gesetzeswerken gehört. Es gibt aber immer wieder Stänkerer, die sich nicht an diese Regeln halten wollen und deshalb werden sie abgestraft. Mal mit Erfolg, in der letzten Zeit aber auch nicht. Die diversen Kammern werden immer mehr dazu gezwungen, die Standesregeln der modernen Zeit anzupassen. Der BGH und das BVerfG haben hier einiges zu Gunsten der Betroffenen entschieden (es geht hier meist um Art. 12 und 14 Grundgesetz).
So dürfen Ärzte u.a. sogar Homepages basteln, Anwälte müssen (dazu gibt es eine Entscheidung) Lobpreisungen von Mandanten im Gästebuch löschen, Apotheker dürfen sogar größere Anzeigen als einspaltig 12 mm hoch ("wegen Krankheit geschlossen..") in die Zeitung setzen. Bei den Tagesthemen und dem Heutejournal dürfen Freiberufler sogar im Fernsehen auftreten; kritisch wird es aber, wenn in Nachmittagstalkshows zuviel Eigenlob tropft.
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Hallo,
das Standesrecht ist so eine Sache für sich. Sie hat ihre guten aber auch ihre schlechten Seiten und teilweise kommt es zu Entscheidungen, die kein Mensch mehr versteht. Glücklicherweise wird das Standesrecht in letzter Zeit zunehmend lockerer gehandhabt und die betroffenen Berufsgruppen wagen zunehmend auch mal so den ein oder anderen Vorstoss und kommen dabei dann auch mal vor Gericht durch.
Das Problem der Werbung liegt darin, dass eine reklamehafte Anpreisung nicht gestattet ist. D.h. Werbung an sich ist eigentlich kein Problem, nur darf sie eben nicht reklamehaft sein. Verstanden? Nein, ich auch nicht, denn was sonst ist Werbung denn??? Aber der Hintergrund wird natürlich klar: Die Werbung der freien Berufe soll dem Beruf angemessen seriös sein. D.h. bestimmte Werbeformen und -mittel gelten als unfein. Darunter fallen z.B. (Entscheidungen aus dem anwaltlichen Bereich, mit dessen Standesrecht ich mal ein Jahr zu tun hatte): Radiowerbung mit dem Geräusch eines Autounfalls im Hintergrund (Radiowerbung ja, Autounfallgeräusch nein), Verwendung eines Stierkopfes als Logo auf dem Kanzelibrifbogen (Logo an sich ja, darf aber nicht so gestaltet sein, dass diese besondere Assoziationen weckt), Homepage ja, Gästebuch nein (dort könnten unrichtige Lobhudeleien verbreitet werden). Ein Beispiel aus dem Ärtzebereich: Homepage auch dort ja, Produktvorstellungen mit Herstellernennungen und Link bzw. Webshop nein.
Immer unproblematisch sind an sich Veröffentlichungen, Vorträge, etc., weshalb man sich eben gerne an Podiumsdiskussionen oder Telefonaktionen von Zeitungen und Radiostationen beteiligt oder auch mal selbst zu einem bestimmten Thema einlädt. Natürlich ist klar, dass Dr. X nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit über eine neue von ihm praktizierte Behandlungsmethode informiert, aber hiergegen hat niemand etwas, weil es eben seriös und berufsbezogen ist. Er sollte sich allerdings davor hüten im Einzelfall seine Leitungen ungefragt individuell anzubieten, denn Werbung in Hinblick auf Erzielung eines Einzelfallauftrags ist grundsätzlich nicht zulässig.
Gruß vom Wiz
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