Arbeitsrecht: Sittenwidrige Abstandszahlung?
Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Jul 2001
Hallo, Experten!
Folgender Fall:
Arbeitnehmer beschließt, sich selbständig zu machen (im selben Bereich, quasi als Konkurrenz zum derzeitigen Chef).
Alles wird in die Wege geleitet: Existenzgründungsberatung, Gespräche mit den Banken etc.
Als der AN dies dem Chef mitteilt, kommt die Antwort: 'Kannst Du gerne machen, aber das kostet was. Wenn Du nicht zahlst, mache ich Dir die Hölle heiß.'
Damit war gemeint (ICH bin übrigens besagter Arbeitnehmer): Mein Chef hätte alles getan um zu verhindern, dass ich bei Lieferanten und auf dem Markt Fuß fassen kann. Außerdem habe ich in seinem Haus zur Untermiete gewohnt, er hätte mich sofort rausgeschmissen. Die Telefonleitung hätte ich nicht benutzen dürfen, Firmenschild und Briefkasten wären abgeschraubt worden.
Darum habe ich, gegen meinen 'wirklichen Willen' (wie in §133 BGB, falls der zutrifft) eine Vereinbarung über eine Abstandszahlung in Höhe von 12 x 1.000 DM oder einmalig 7.200 DM unterschrieben und diesen Betrag auch bezahlt. Es kamen noch 2.000 DM für den Vertrieb eines bestimmten Produktes hinzu, also insgesamt 9.200 DM.
Im Angestelltenvertrag war eine solche Regelung nicht vorgesehen. Mein Chef bezeichnete das als marktüblich; außerdem war er in finanziellen Schwierigkeiten und er war stocksauer auf mich. Und ich war in der Situation, keine andere Wahl gehabt zu haben.
Frage: War die Vereinbarung sittenwidrig und kann ich mein Geld jetzt zurückfordern? Mittlerweile ist das 10 Monate her.
Vielen Dank und viele Grüße
Babs
